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Regierungsrat

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Der Begriff Regierungsrat bezeichnet:

  • ein Gremium, das die Regierungsgewalt ausübt, dabei aber nicht den engen Zusammenhalt und die enge Bindung eines Regierungskabinetts aufweist
  • insbesondere in den meisten deutschsprachigen Kantonen der Schweiz, siehe Regierungsrat (Schweiz)
  • außerdem in Ländern, in denen nach einem Umsturz der staatliche Apparat neu organisiert wird, beispielsweise im Irak, siehe Irakischer Regierungsrat
  • als Titel ggf. eines Mitglieds eines solchen Gremiums, so jedenfalls in der Schweiz
  • von diesem Titel abgeleitet in Deutschland eine Amtsbezeichnung, siehe Regierungsrat (Amtsbezeichnung).
Bild:Disambig-dark.svg Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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