Das Kefk Network Wiki befindet sich im Testbetrieb.
Regierungsrat
Aus Kefk.
Der Begriff Regierungsrat bezeichnet:
- ein Gremium, das die Regierungsgewalt ausübt, dabei aber nicht den engen Zusammenhalt und die enge Bindung eines Regierungskabinetts aufweist
- insbesondere in den meisten deutschsprachigen Kantonen der Schweiz, siehe Regierungsrat (Schweiz)
- außerdem in Ländern, in denen nach einem Umsturz der staatliche Apparat neu organisiert wird, beispielsweise im Irak, siehe Irakischer Regierungsrat
- als Titel ggf. eines Mitglieds eines solchen Gremiums, so jedenfalls in der Schweiz
- von diesem Titel abgeleitet in Deutschland eine Amtsbezeichnung, siehe Regierungsrat (Amtsbezeichnung).
| Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png | Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |
| Bild:Disambig-dark.svg | Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
