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Referenzfilmförderung

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Voraussetzung für die Herstellungsförderung im Wege der Referenzfilmförderung ist, dass der Hersteller eines programmfüllenden Kinofilms einen künstlerisch oder wirtschaftlich erfolgreichen Referenzfilm vorweisen kann.

in Österreich

  • Als künstlerisch erfolgreich gilt ein Film, der von einem in den Förderungsrichtlinien festgelegten international bedeutsamen Filmfestival (Festivalliste) zur Teilnahme ausgewählt oder ausgezeichnet wurde.
  • Als wirtschaftlich erfolgreich gilt ein Film, der die in den Förderungsrichtlinien festgelegten Besucherzahlen in österreichischen Kinos erreicht hat.
  • Bei Kinder-, Dokumentar- und Nachwuchsfilmen gelten erleichterte Förderungsvoraussetzungen. Ein Nachwuchsfilm ist der erste und zweite Film, bei dem der Regisseur/die Regisserin die Regieverantwortung für einen Kinofilm trägt.

Siehe auch: Filmförderung in Österreich

Wikipedia
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