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Einschreiben (Post)

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Einschreibebrief mit R-Zettel von Zypern nach Deutschland aus dem Jahr 1964.
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Einschreibebrief innerhalb Deutschlands von 1984.
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Einschreibe-Kleber von der Deutschen Post in Peking 1901

Die Versendung eines Briefs per Einschreiben, (franz. Recommandé), in Österreich auch Rekommandation, ist eine besondere Form des Briefversands. Im Wesentlichen geht es dem Absender um einen Nachweis des Briefversands.

Inhaltsverzeichnis

Arten des Einschreibens

Wählt der Absender die Versandart Einschreiben,

  1. so erhält der Absender einen Einlieferungsbeleg mit Datum, der die Einlieferung eines solchen Briefs beim Postunternehmen bestätigt,
  2. wird die Sendung nur an den Empfänger selbst oder einen seiner Empfangsbevollmächtigten oder Empfangsberechtigten ausgeliefert,
  3. erfolgt die Auslieferung nur gegen Unterschrift des tatsächlich Empfangenden,
  4. kann der Versender mit der auf dem Einlieferungsbeleg vermerkten Sendungsnummer den Status der Sendung online auf der Website der Deutschen Post [1] abrufen und sich so auch die Auslieferung der Sendung bestätigen lassen.

Einschreiben mit Rückschein

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Vorder- und Rückseite eines österreichischen Rückscheins.

Wird per Einschreiben mit Rückschein versandt, so erhält der Absender eine Empfangsbestätigung mit der Original-Unterschrift des Empfangenden, den Rückschein. Durch ein Einschreiben kann aber nur bewiesen werden, dass ein Kuvert mit einem Schriftstück versandt wurde, welches Schriftstück das Kuvert enthielt, kann damit nicht bewiesen werden. Das schränkt den Beweiswert eines Einschreibens z. B. für ein Gerichtsverfahren stark ein. Wenn es auch auf den Inhalt des Kuvert ankommt, sollte besser eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher erfolgen.

SB-Einschreiben

Im Rahmen eines neuen Produktangebots Anfang 2007 erprobt die Deutsche Post im Rahmen eines Pilotprojekts das neue SB-Einschreiben. Dass heißt, das entsprechende Label zum Aufkleben auf die Sendung kauft der Kunde an sogenannten Postpoints und bezahlt somit die Leistung des Einschreibens. Jedoch kann dies nicht mit anderen Zusatzleistungen kombiniert werden. Es gilt nur als Übergabe-Einschreiben und die bestimmte Sendung muss noch mit dem regulären Porto freigemacht werden, da die Zusatzleistung bereits erfolgte.

Zusatzleistungen

Weitere Varianten sind:

  • Zusatzanweisung: eigenhändig: Es wird nur an genau den Empfänger oder an einen seiner dafür besonders befugten Empfangsbevollmächtigten geliefert.
  • Variante: Einwurf-Einschreiben: Es wird lediglich der Einwurf der Sendung in einen Briefkasten dokumentiert.

Die Deutsche Post AG übernimmt bei Verlust oder Beschädigung eines Einschreibens eine Haftung von bis zu 20 Euro (Einwurf-Einschreiben) bzw. bis zu 25 Euro (Übergabe-Einschreiben) (Stand: 6. Januar 2007). Für Sendungen, deren Wert diese Grenzen deutlich überschreitet, wird deshalb die Versendung als Postpaket empfohlen, bei dem die Deutsche Post AG bis zu 500 Euro haftet. Früher gab es auch noch den sogenannten Wertbrief, diese Form wird heute allerdings nur noch ins Ausland angeboten.

Lettre signature

In der Schweiz hießen Inland-Einschreibe-Briefe für einige Jahre "Lettre signature" (LSI); Anfang April 2006 wurde der geläufigere Name "Einschreiben" wieder eingeführt.

Literatur

  • Kunze, Heinz: Einschreiben und Wertbriefe aus Leipzig bis 1945. - Soest, Bund Dt. Philatelisten, 1992. - 26 Bl.

Siehe auch

Weblinks

Wikipedia
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