Das Kefk Network Wiki befindet sich im Testbetrieb.
Rechtsverkehr
Aus Kefk.
Unter Rechtsverkehr versteht man
- im juristischen Sinne die Vornahme von Rechtsgeschäften, wie z. B. Vertragsabschlüsse
- im Straßenverkehr das Gegenteil von Linksverkehr
- im Schienenverkehr, siehe Mehrgleisigkeit
| Bild:Disambig-dark.svg | Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
