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Rechtsradikalismus

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Als Rechtsradikalismus wird eine politische Einstellung verstanden, die die konsequente Verwirklichung der Ideen der politischen Rechten zum Ziel hat. Im Gegensatz zum Rechtsextremismus stellt der Rechtsradikalismus nicht die Prinzipien der in der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und in anderen demokratischen Staaten geltenden freiheitlich-demokratischen Grundordnungen in Frage und bewegt sich daher innerhalb des rechtmäßigen politischen Spektrums. Rechtsradikalismus existiert auch in der Schweiz und in anderen europäischen Ländern.

Im Gegensatz zum Begriff des Rechtsextremismus ist Rechtsradikalismus nicht unbedingt ein abwertender Begriff. Jedoch wird der Begriff Rechtsradikalismus teilweise von der politischen Linken als Kampfbegriff in der politischen Debatte verwendet mit dem Ziel, die politische Rechte zu diffamieren.

Der Begriff des Rechtsradikalismus wird oft dann benutzt, wenn Radikalisierungsprozesse in der politischen Rechten beschrieben werden, wenn sich beispielsweise radikale Organisationen von rechten Parteien abspalten oder wenn sich Bewegungen formieren, deren Mitglieder ursprünglich in der etablierten Rechten beheimatet waren.

Inhaltsverzeichnis

Definition des deutschen Verfassungsschutzes

Was ist der Unterschied zwischen radikal und extremistisch? Als extremistisch werden die Bestrebungen bezeichnet, die gegen den Kernbestand unserer Verfassung - die freiheitliche demokratische Grundordnung - gerichtet sind. Über den Begriff des Extremismus besteht oft Unklarheit. Zu Unrecht wird er häufig mit Radikalismus gleichgesetzt. So sind z.B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird; jedenfalls nicht, solange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt. [1]

Rechtsradikale Parteien

Vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Parteien und Gruppen:

-Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) -Deutsche Volksunion (DVU) -Freie Kameradschaften -Junge Nationaldemokraten (JN - Jugendorganisation der NPD) -Neonazistische Skinheads -Anti-Antifa


Kritik zur Definition

Verschiede Zusammenhänge der Linken und radikalen Linken kritisieren den Begriff "Rechtsradikal". Ausgangspunkt dieser Kritik ist die Methode der Mitte mit dem Begriff "Rechtsradikalismus" den "Linksradikalismus" auf eine quasi gemeinsame Stufe des Extremismus zu stellen. Die marxistische Linke zum anderen erhebt Einspruch auf die Verwendung dieses Begriffs, da "radikal" (lat. radix= Wurzel) auf eine grundsätzliche Veränderung der Gesellschaft abzielt. Eine "Rechtsradikaler" zielt auf die Eroberung der politischen Hegemonie und den Umbau der Staatsstruktur ab. Die Eigentumsfrage (Vergesellschaftung, Arbeitkontrolle der Wirtschaft) bleibt dort mit Aufrechterhaltung privater Eigentumsformen die vorherige. Die "revolutionäre Linke" kritisiert somit, dass es sich bei dem Begriff "Rechtsradikal" um keinen objektiven Radikalismus handelt, da er die Grundlagen dieser Gesellschaft (soziale und ökonomische) nicht berührt. In der Wissenschaft sind die Definitionen, die Unterscheidungen und die Anwendbarkeit von Extremismus und Radikalismus umstritten.

Quellen

  1. Quelle: http://www.verfassungsschutz.de

Literatur

Thomas Grumke, Bernd Wagner (Hrsg.), Handbuch Rechtsradikalismus, Opladen 2002, ISBN 3-8100-3399-5 Michael Minkenberg, Die neue radikale Rechte im Vergleich, Opladen/Wiesbaden 1998, ISBN 3-531-13227-X

Siehe auch:

Wikipedia
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