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Rückfahrscheinwerfer

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Ein Rückfahrscheinwerfer ist eine sinnige Einrichtung, bei der aufgrund eines Kontaktes am Getriebe eines Fahrzeuges eine Fahrbahnbeleuchtung für den hinter dem Fahrzeug liegenden Bereich zugeschaltet wird, um das Rückwärtsfahren in der Dunkelheit zu erleichtern. Des Weiteren dient der Rückfahrscheinwerfer dazu anderen Verkehrsteilnehmern zu signalisieren, dass ein Fahrzeug beginnt rückwärts zu fahren oder dies bereits tut.

Die Bedingungen für Rückfahrscheinwerfer sind im § 52a der StVZO zu finden. So darf beispielsweise der Abstand von Fahrbahn zur Unterkante des Rückfahrscheinwerfers nicht geringer als 250 mm sein. Weiterhin darf die Oberkante nicht mehr als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

Rückfahrscheinwerfer waren ursprünglich separate Zubehörteile, die, ähnlich einen Zusatznebelscheinwerfer, an die Stoßstange oder die Karosserie geschraubt wurden. Heute sind Rückfahrscheinwerfer in die Rückleuchteneinheit integriert.

Eine Pflicht für das Vorhandensein mindestens eines Rückfahrscheinwerfers bei PKW besteht seit 1. Januar 1987 [1].

Einzelbelege

  1. Rückfahrscheinwerferpflicht

Weblinks

§ 52a der StVZO auf verkehrportal.de

Wikipedia
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