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Röntgenpass
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Ein Röntgenpass ist ein Dokument, in das der behandelnde Arzt oder Zahnarzt auf Wunsch des Patienten Informationen zu Röntgenuntersuchungen einträgt, die an ihm durchgeführt werden.
Der Röntgenpass enthält Informationen zu Patientendaten wie Name, Geburtsdatum und Wohnort. Bei jeder Untersuchung trägt der/die behandelnde Arzt/Ärztin das Datum, die untersuchte Körperregion, ihren Namen und Praxisstempel sowie ihre Unterschrift ein. Die Strahlendosis allerdings wird, wie auch solche Angaben, die auf die Dosis schließen lassen könnten, nicht vermerkt. Der Pass verbleibt beim Patient. Strahlentherapeutische Maßnahmen werden im Röntgenpass nicht vermerkt.
Röntgenaufnahmen dienen der Diagnose von Gesundheitsstörungen. Durch die Strahlung können aber auch Schäden entstehen. Die Dokumentation aller Röntgenuntersuchungen soll unnötige Untersuchungen vermeiden helfen. Ein Arzt kann sich über bereits vorliegende Aufnahmen informieren und die individuelle Strahlenbelastung auf das unumgänglich Erforderliche beschränken, wie es das Minimierungsgebot des Strahlenschutz erfordert.
Rechtsgrundlagen in Deutschland
In Deutschland hat nach §28 der Röntgenverordnung (RöV) die behandelnde Ärztin bei Röntgenuntersuchungen Röntgenpässe bereitzuhalten und der untersuchten Person anzubieten. Der Patient hat das Recht, bei einer Röntgenuntersuchung einen Röntgenpass zu verlangen; legt er bei einer Untersuchung den Pass vor oder wird ein Pass ausgestellt, sind oben genannte Informationen einzutragen.
Verwandte Dokumente
Ein Strahlenpass wird nicht Patienten ausgestellt, sondern beruflich strahlenexponierten Personen, die in fremden Anlagen tätig werden.
Weblinks
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