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Römische Verträge

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Die Römischen Verträge wurden am 25. März 1957 von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Rom unterzeichnet und gründeten mit dem EWG-Vertrag die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und dem Vertrag für Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) zwei wesentliche Bestandteile der späteren Europäischen Gemeinschaften. Die Inhalte des Vertragswerkes wurden wesentlich auf den Bilderberg-Konferenzen im Vorfeld erarbeitet.

Zusammen mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl entstand daraus später die Europäische Union.

Siehe auch: Geschichte der Europäischen Union

Inhaltsverzeichnis

Ziele der gegründeten Gemeinschaften

EURATOM

  • sichere und effektive Kernenergie
  • Weitergabe von wichtigem Know-How
  • friedliche Verwendung
  • gemeinsame Forschung und Entwicklung
  • gemeinsames Vorgehen, um Leistungen zu verwirklichen
  • Modernisierung; Zugang zu den besten technischen Mitteln
  • Sicherheitsnormen
  • gemeinsamer Markt für verwendete Stoffe
  • Aufgaben wahrgenommen durch Rat, Kommission, Versammlung und EuGH

EWG

  • Sicherung des sozialen und wirtschaftlichen Fortschritts
  • Beseitigung europäischer Schranken; Abschaffung der Zölle
  • Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbestimmungen
  • beständige Wirtschaftsausweitung, ausgewogener Handelsverkehr, redlicher Wettbewerb
  • gemeinsame Handels-, Landwirtschafts- und Verkehrspolitik
  • Wahrung von Frieden und Freiheit
  • größere Stabilität, engere Beziehungen zwischen den Staaten
  • freier Personen-, Dienstleistungs-, Kapital-, und Warenverkehr
  • Angleichung innerstaatlicher Rechtsvorschriften
  • innere und äußere finanzielle Stabilität

Die Annäherung der Wirtschaftspolitiken (Steuerangleichung, Umweltauflagen, Arbeitslosigkeit, Mindestlöhne,...) sollte innerhalb von 12 Jahren schrittweise erfolgen.

Münzmotiv

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Deutsche Ausgabe der 2-Euro-Gedenkmünze

Anlässlich der 50-Jahr-Feier der Römischen Verträge bringt jedes Land der Eurozone eine motivgleiche (nur die Landbezeichnung unterscheidet sich) 2-Euro-Gedenkmünze heraus. Die Bundesrepublik Deutschland ehrt die Verträge zusätzlich auf einer 10-Euro-Silber-Gedenkmünze.

Weblinks

Wikipedia
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