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Römisch-deutscher König
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Mit dem Begriff Römisch-deutscher König werden in der neueren historischen Fachliteratur die Herrscher des Heiligen Römischen Reiches für die Zeit zwischen ihrer Wahl zum König und ihrer Krönung zum Kaiser bezeichnet. Ihr eigentlicher Titel lautete seit der späten Salierzeit Römischer König oder König der Römer (lat.: Rex Romanorum). Die moderne Terminologie soll Verwechslungen mit den altrömischen Herrschern der Königszeit verhindern, ebenso wie der analog gebildete Begriff Römisch-deutscher Kaiser der Unterscheidung zwischen den mittelalterlichen und frühneuzeitlichen deutschen Herrschern des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und den preußisch-deutschen Kaisern des 1871 gegründeten Deutschen Reichs dient.
Der Titel Rex Romanorum tritt während der späten Ottonenzeit auf, verstärkt zur Zeit Kaiser Heinrichs II. Die nachfolgende Dynastie der Salier nutzte ihn bewusst und intensiv. Dies geschah im Gegensatz zu dem teils von den Päpsten verwendeten Titel Rex Teutonicorum (König der Deutschen), der im Mittelalter keinen offiziellen Gebrauch fand, da der Titel Rex Romanorum ihr Anrecht auf die römische Kaiserwürde verdeutlichen sollte. Da damit auch ein sakraler Anspruch verbunden war, wurde der Titel Rex Romanorum während des Investiturstreits mit dem Papst zur gängigen Titulatur.
Im späten Mittelalter wurde er zum üblichen Titel für Herrscher, die noch nicht zum Kaiser gekrönt waren. In der frühen Neuzeit - als der Kaisertitel fast ununterbrochen beim Haus Habsburg verblieb - wurde die Bezeichnung Römischer König zu einer Art Kronprinzentitel. Er wurde zu Lebzeiten seines Vorgängers vorgeschlagen, gewählt und gekrönt und galt somit als designierter Nachfolger.
Napoléon Bonaparte verlieh seinem Sohn in Anlehnung daran den Titel Roi de Rome (König von Rom).
Siehe auch
- Liste der römisch-deutschen Herrscher
- Liste der Ehefrauen der römisch-deutschen Herrscher
- Römisch-deutscher Kaiser
- Krönung der römisch-deutschen Könige und Kaiser
- König
Literatur
- Helmut Beumann: Rex Romanorum, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 7, Sp. 777f. Dort finden sich auch weitere Literaturhinweise.
