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Rädern

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Rädern ist eine Form der Hinrichtung mittels eines großen Wagenrades, in dessen Speichen der Körper des Verurteilten gebunden oder „geflochten“ und zur Schau gestellt wurde, nachdem man seine Gliedmaßen mittels des Rades zerschmettert hatte.

Es handelt sich um eine Hinrichtungsform des Mittelalters und der Frühen Neuzeit. Die Praxis wurde in Bayern erst 1813 vollständig abgeschafft, in Kurhessen war sie noch bis 1836 im Gebrauch. Die letzte bekannte Hinrichtung durch Rädern fand in Preußen 1841 statt. Der Raubmörder Rudolf Kühnapfel war wegen der Ermordung des Bischofs von Ermland, Andreas Stanislaus von Hatten, verurteilt worden.

Bild:Raedern Knochenbrechen.jpg
Der erste Teil der Hinrichtung: Das Knochenbrechen
Bild:Raedern2.jpg
Der letzte Teil der Hinrichtung: Das Aufrichten

Der zum Tode Verurteilte wurde auf ein Schafott gebracht und auf dem Boden festgebunden. Nun zerschmetterte der Scharfrichter mit einem Wagenrad die Knochen des Todeskandidaten. Beim Urteil „von oben herab“ wurde gleich zu Beginn der Prozedur der Schädel des Verurteilten zerschmettert, wodurch die Qual rasch beendet wurde. Beim Urteil „von unten herauf“ dagegen, das bei besonders schweren Vergehen verhängt wurde, begann die Hinrichtung mit dem Zerschmettern der Beine. Man ließ das Rad zuerst auf die Unterschenkel fallen und „arbeitete“ sich dann zum Brustkorb und den Armen hinauf. In der Regel wurden auch Schläge auf den Nacken ausgeführt. Häufig hatten diese – von Außenstehenden in ihrer Härte nur schwer nachvollziehbaren – Qualen bereits in diesem Stadium den Tod des Geräderten zur Folge. Überlebte er diese Prozedur des Räderns, wurden seine zertrümmerten Gliedmaßen durch die Speichen des Wagenrades geflochten und das Rad auf dem Richtplatz aufgestellt.

Bei der französischen Form des Räderns wurden die Knochen mit einer Eisenstange (Barre) durch eine meist von den Richtern vorgeschriebene Anzahl von Schlägen zerschlagen und der Körper direkt an einem Andreaskreuz befestigt.

Der Geräderte konnte noch mehrere Stunden leben, bis der eintretende Tod sein Leiden beendete. So erging es etwa Francesco Arcangeli, nachdem ihm der Mord an Johann Joachim Winckelmann nachgewiesen worden war. Der historische Michael Kohlhaas, (Hans Kohlhase), wurde ebenfalls gerädert.

Manchmal erdrosselten die Henker die Verurteilten vor oder nach dem eigentlichen Rädern, um sie von zu starken Qualen zu verschonen, meist taten sie das aufgrund von Bestechungen durch die Angehörigen.

Begründet wurde diese besonders grausame und langandauernde Tötungsart als angemessene Vergeltung (sogenannte „analoge Talion“) bei schweren Verbrechen und unter dem Gesichtspunkt der Abschreckung. Der Vollzug der öffentlichen Hinrichtung wurde als ein wesentlicher Teil der Prävention betrachtet.

Der Ausdruck „radebrech“ (jemand spricht radebrech) bzw. das Verb „radebrechen“ hängen etymologisch mit der Foltermethode zusammen und beziehen sich auf die gequälte, undeutliche Aussprache des Geräderten infolge seiner großen Schmerzen. Auch die umgangssprachliche Redewendung „sich wie gerädert fühlen“ ist auf diese Bestrafungsmethode zurückführbar.

Das Bauernkriegspanorama von Bad Frankenhausen von Werner Tübke weist nahe den „Pestkranken“ und dem Schwarzen Tod eine Szene „Die Richtstatt“ auf, die an diese Hinrichtungsform erinnert. Sie zeigt die Aufrichtung eines Geräderten. Eine weitere Darstellung eines Geräderten findet sich in einem runden Fenster der Tübinger Stiftskirche (Chorseite).

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