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Quellenangabe

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Als Quellenangabe bezeichnet man den Hinweis auf eine Vorlage, beispielsweise eine gedruckte Veröffentlichung, der Angaben für einen Artikel entnommen wurden. Die Angabe der Quelle, also in der Regel die Nennung des Urhebers oder Herausgebers, ist notwendiger Bestandteil der Zitation, also der zweckgerichteten Verwendung von Zitaten.

Inhaltsverzeichnis

Vorgehen

Im Laufe der Zeit wurden im wissenschaftlichen Bereich bestimmte Regeln entwickelt, ohne dass diese bindend sind. In die Angabe gehören zwingend:

  • Der Name des Autors
Hat ein Autor einen Co-Autoren, so nennt man beide Peters und Waterman (1995)....
Hat der Autor mehrere Co-Autoren, so ergänzt man die lateinische Abkürzung et al. (et alii = und andere), also z.B. Rugman et al. (1985)
  • Das Jahr der Veröffentlichung
wenn mehrere Veröffentlichungen in einem Jahr stattgefunden haben, dann nummeriert man diese (Henry, 1999-1 .... Henry, 1999-2)
  • Den Titel der Veröffentlichung, oft hervorgehoben durch Kursivschrift oder Fettdruck
  • Den veröffentlichenden Verlag (z.B. Harvard Business School Press)
  • Den Standort des Verlages (...Boston, MA)

Optional (und aus Rücksicht auf Leser) ergänze man außerdem:

  • Die ISBN z.B. in Klammern: (ISBN x-xxx-xxxxxx-x)
  • Die Seite, der das Zitat entstammt

Name (Jahr)

Diese Form der Quellenangabe stammt ursprünglich aus dem angelsächsischen Raum, setzt sich aber auch im deutschsprachigen Raum immer mehr durch (vermutlich, weil viele Fachwissenschaftler zuerst in englischer Sprache veröffentlichen und dann nach Deutsch übersetzen). Man nennt den Hauptautor eines Werkes, Artikels etc. und setzt dann das Jahr der Veröffentlichung oft in Klammern, z.B.

Bartlett (1986) beschreibt...

In die Quellenangaben - meist am Ende des Textes, vereinzelt auch am Ende des Kapitels oder bei mehrbändigen Werken am Ende des jeweiligen Bandes - trägt man dann die Quelle dann in der alphabetischen Reihenfolge der Nachnamen des Autors wie folgt ein:

  • Bartlett (1986), C.A. Bartlett Building and managing the transnational: the new organisational challenge, in Porter M. (ed.) Competition in Global Industries, Harvard Business Review, November/December, Harvard Business School Press, Boston, MA 1986;

Endnoten

Vor allem im deutschsprachigen Raum werden auch Endnoten eingefügt. Das ist mit modernen Textverarbeitungen relativ einfach, erfordert aber bei Mehrfachverwendung einer Quelle entweder die Mehrfachnennung der Quelle (weshalb in Deutschland Quellenlisten am Ende des Kapitels beliebt sind) oder ein gutes Gedächtnis beim Leser den man mit lateinischen Abkürzungen traktiert: ibid. (von ibidem = der/die gleiche).

Quellenangabe im Urheberrecht

Viele nationale Kodifikationen zum Urheberrecht gestatten im Rahmen der urheberrechtlichen Schranken die Verwendung von Zitaten. Die Rechtmäßigkeit dieser Verwendung fremden Gedankenguts ist allerdings an die Angabe der Quelle gebunden.

Bundesrepublik Deutschland

§ 63 UrhG bestimmt, dass die Quelle deutlich anzugeben ist. In der Regel ist die genaue Angabe der Fundstelle erforderlich, also auch die Angabe des Kapitels oder der Seitenzahl bei umfangreicheren Werken.

Beispiel einer Quellenangabe:

Zitat: Der Begriff der Quelle umfasse jedenfalls die Bezeichnung des Urhebers und in allen Fällen auch den Titel des Werkes oder eine andere dieses identifizierende Bezeichnung [...]. Auch die Angabe des Publikationsorgans [...] wird davon erfaßt.

Quellenangabe: Dietz in: Schricker, Urheberrecht 2. A., 1999, § 63 UrhG Rdnr. 13f.

Österreich

§ 57 des österreichischen Urheberrechtsgesetzes enthält detailliertere Vorschriften über die Quellenangabe als das deutsche Gesetz, unter anderem: Werden Stellen oder Teile von Sprachwerken nach § 46 vervielfältigt, so sind sie in der Quellenangabe so genau zu bezeichnen, daß sie in dem benutzten Werke leicht aufgefunden werden können. In den Erläuterungen (ErlRV) heißt es: Bei Entlehnungen aus umfangreichen Werken muß also in der Quellenangabe auch die Seite, der Abschnitt, das Kapitel oder der Akt, wo sich die entlehnte Stelle befindet, angeführt werden (Dillenz, Materialien zum österreichischen Urheberrecht, 134, zitiert nach Dittrich S. 621).

2002 nahm der österreichische OGH zur Frage der Quellenangabe in der Entscheidung Riven Rock Stellung: Nach § 57 Abs 4 UrhG bedarf die Unterlassung einer Quellenangabe der Rechtfertigung durch die im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche. Bei Auslegung dieser Bestimmung ist eine Abwägung der Interessen des Urhebers mit jenen des zur freien Werknutzung Berechtigten nach dem Verständnis loyaler, den Belangen des Urhebers mit Verständnis gegenübertretenden, billig und gerecht denkenden Benutzern (Vinck aaO § 63 Rz 2) geboten und danach zu beurteilen, ob dem freien Werknutzer neben der Nennung des Autors/Verlags auch die Nennung des Namens des Übersetzers von in einer Rundfunksendung verlesenen Roman-Zitaten zumutbar ist.

Siehe auch

Literatur

  • Robert Dittrich, Zur Quellenangabe bei Zitaten, in: Urheberrecht im Informationszeitalter. Festschrift für Wilhelm Nordemann, München 2004, S. 617-624 ISBN 3406516831

Weblinks

Wikipedia
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