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Protektorat
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Ein Protektorat (von lat. protegere, „schützen“) ist ein teilsouveränes staatliches Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung einem anderen Staat unterstehen. Sowohl Protektor als auch Protektorat sind vertragsfähige Völkerrechtssubjekte. Dagegen sind Kolonien oder Überseeterritorien Besitz der jeweiligen Kolonialmacht, die Bewohner deren Untertanen. Allerdings hat sich diese Definition erst Ende des 19. Jhs. verfestigt. Bis dahin – vor allem in der Zeit des "Wettlaufs um Afrika" im letzten Viertel des 19. Jhs. – war der Wortgebrauch noch unscharf, und manche afrikanischen Gebiete, die keinerlei Staatlichkeit im modernen Sinne aufwiesen, wurden Protektorate genannt. Hier handelte es sich um eine Vorstufe zur eigentlichen Kolonie, bei der nicht ein örtlicher Staat sondern die eigenen Interessen in diesem Gebiet gegen rivalisierende europäische Staaten geschützt wurden. Diese Protektorate wurden alle zu Beginn des 20. Jhs. in Kolonien umgewandelt.
Das Wort "Protektorat" kann auch im Sinne von "Protektorat über eine Organistation/Veranstaltung" verwendet werden, hier ist damit die Schirmherrschaft gemeint, die innehabende Person heißt hierbei Protektor (Schirmherr). In diesem Artikel wird auf diese Verwendung des Wortes nicht näher eingegangen.
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Protektorate nach Staaten und Organisationen
Britische Protektorate
Khedivat Ägypten 1914–22. Die ab 1885 im heutigen Nigeria unterworfenen Gebiete wurden 1899 in die Einheiten Nordnigeria- und Südnigeria-Protektorat zusammengefasst. Die Länder wurden im Sinne des „indirect rule“ von den traditionellen Herrschern verwaltet, unterstanden aber der Gesetzgebung des Generalgouverneurs und waren deshalb eher Kolonien als Protektorate. Dasselbe galt für den Norden der Kolonie Goldküste (heute Ghana), jedoch war das Königreich Ashanti 1935–51 ein echtes Protektorat. Das Königreich Swasiland wurde 1894 Protektorat des Burenstaates Südafrikanische Republik (Transvaal), 1902–68 britisches Protektorat. Basutoland (Königreich Lesotho) 1868–1966. Sultanat Sansibar 1890–1963. Emirat Kuwait 1914–1961, Scheichtum Bahrain 1880–1971. Scheichtum Qatar 1916–71. Golf-Scheichtümer (Piratenküste, Trucial Oman, heute Vereinigte Arabische Emirate) 1892–1971/72. Scheichtümer im Westlichen Aden-Protektorat und Hadramaut (heute zur Republik Jemen) 1849/1903–1967. Indische Fürstenstaaten (s. Indien) 18./19. Jh. bis 1947. Sultanate der Halbinsel Malakka (heute zu Malaysia) 19. Jh. bis 1957. Sultanat Brunei 1888–1984. Königreich Tonga 1900–70.
Deutsches Protektorat
Unter Bruch des Münchner Abkommens von 1938 wurde Tschechien (abzüglich den bereits annektierten Gebieten des Sudetenlandes) 1939 formal in das Protektorat Böhmen und Mähren umgewandelt. De facto war das Gebiet eher eine autonome Provinz des Deutschen Reiches. Die sogenannten deutschen Schutzgebiete bis zum 1. Weltkrieg (Deutsch-Südwest-Afrika (heute: Namibia), Deutsch-Ostafrika (heute: Tansania, Ruanda, Burundi), Kamerun, Togo und die Gebiete in der Südsee) waren völkerrechtlich betrachtet Kolonien.
Französische Protektorate
Fürstentum Monaco seit 1861, jedoch in neuerer Zeit mit außenpolitischen Sonderrechten (z. B. 1993 Beitritt zur UNO). Sultanat Marokko (französische Zone) 1912–56; Beylik Tunesien 1881–1956; Kambodscha 1863–1945/46; Annam 1883–1945/46; Teilkönigreiche von Laos 1893–1945/46.
Italienische Protektorate
Abessinien 1935-1941, danach unabhängig
Japanische Protektorate
Königreich Korea 1905–10. Kaiserreich Mandschukuo 1934–45.
Russische Protektorate
Khanat Buchara 1868–1920. Khanat Xiva 1873–1920.
Spanisches Protektorat
Sultanat Marokko (spanische Zone) 1912–56/58
Monaco 1542-1641, danach an Frankreich
US-Amerikanisches Protektorat
1915 intervenierten die USA in Haiti. Sie hielten das Land bis 1934 besetzt und behandelten es faktisch wie ein Protektorat.
Mandatsgebiete des Völkerbunds
Selbst die A-Mandate des Völkerbunds waren keine Protektorate, weil sie keine Staaten aus eigenem Recht waren. Da sie aber zum Status selbstständiger Staaten hingeführt werden sollten, waren sie Protektoraten sehr ähnlich – insbesondere, wenn sie wie Transjordanien oder Irak eigene Staatsoberhäupter hatten. Die B-Mandate waren faktisch Kolonien; die C-Mandate (z. B. das ehemalige Deutsch-Südwestafrika) wurden als Teile des Staatsgebiets der Mandatsmacht verwaltet.
Internationale Protektorate
Territorien, die unter der Souveränität einer internationalen Organisation stehen. Der Begriff findet heute Anwendung auf folgende Gebiete: Bosnien, Kosovo (umstritten), Afghanistan (zeitweise), Irak (zeitweise). Es ist umstritten, unter welchen Umständen von einem internationalen Protektorat gesprochen werden kann bzw. wann nicht mehr von einem Protektorat gesprochen werden kann. Eine Hilfskonstruktion könnte lauten: Ein Territorium ist so lange als Protektorat zu betrachten, wie es ohne die internationale Gemeinschaft nicht für die Aufrechterhaltung staatlicher Souveränität sorgen kann. Die hohe internationale Präsenz erzeugt in den Protektoraten oft ökonomische Prozesse und Strukturen, die denen von Rentenökonomien gleichen (Dauderstädt / Schildberg 2006).
Literatur
- Michael Dauderstädt / Arne Schildberg (Eds.): Dead Ends of Transition. Rentier Economies and Protectorates. Frankfurt 2006.
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