Das Kefk Network Wiki befindet sich im Testbetrieb.
Proprietär
Aus Kefk.
Das Eigenschaftswort proprietär (v. lat. proprius „eigen“) bedeutet zugehörig, eigen, eigentumsförmig, eigenständig.
Inhaltsverzeichnis |
Etymologie
Das Wort proprietär kommt vom französischen proprietaire, vom lateinischen proprietarius, "der Eigentümer". Siehe auch lat. proprietas, Eigentum, und proprius, eigen. Die Wortbedeutung des Adjektivs ist somit "im Eigentum stehend", "jemandem zugehörig".
Dabei ist anzumerken, dass es sich um ein 'neudeutsches' Wort handelt, das praktisch nur in der modernen Computerwelt Verwendung findet. Es handelt sich vermutlich um eine 'Verzweiflungsübersetzung' des engl. Wortes "proprietary", das wiederum eigentlich nur bedeutet, dass der beschriebene Gegenstand jemandem rechtmäßig gehört und dass er evtl. auch in irgendeiner Form geschützt ist. Aus den Unterschieden der Rechtssysteme ergeben sich die oben beschriebenen Bedeutungsunterschiede und -unsicherheiten. Selbst im aktuellen Duden findet sich das Adjektiv nicht, das Substantiv "Proprietär" wird als (veraltete) Bezeichnung für "Eigentümer", insbesondere "Hausbesitzer" wiedergegeben.
Verschiedene Bedeutungen
- Im juristischen Sinne ist der Begriff „proprietär“ gleichbedeutend mit „urheberrechtlich geschützt“.
- Davon abweichend benutzt die Freie-Software-Bewegung den Begriff für Dinge, die nicht „frei“ sind. Auf der einen Seite ist damit Software gemeint, auf der anderen Seite Dateiformate, Protokolle usw.
- „proprietäre Software“ ist jegliche Software, die keine „freie Software“ ist. Mit dem urheberrechtlichen Schutz (siehe 1.) hat diese Definition jedoch wenig zu tun: So ist zum Beispiel ein urheberrechtlich geschütztes Programm, das unter der GPL lizenziert ist, hiernach „frei“, ein urheberrechtlich geschütztes Programm, das unter einer nicht-„freien“ Lizenz steht – auch bei offengelegtem Quellcode – hingegen „proprietär“. Bekannte Beispiele proprietärer Software sind: Microsoft Windows, Adobe Photoshop, AutoCAD oder Macromedia Flash sowie zum Beispiel die neuen Spiele für Konsolen wie Nintendo Wii oder Playstation 3
- Protokolle, Dateiformate und ähnliches werden als „proprietär“ bezeichnet, wenn sie nicht mit freier Software implementierbar sind, weil sie z.B. lizenzrechtlich oder durch Patente beschränkt sind. Beispiele für proprietäre Dateiformate sind das MS-Word-Format oder das WMA-Format. Beispiele für nicht proprietäre, offene Formate sind Ogg Vorbis, das Portable-Network-Graphics-Format oder das HTML-Format.
- Man bezeichnet im IT-Bereich traditionell solche Dateiformate, Protokolle usw. aber auch Hardware als „proprietär“, die nicht allgemein anerkannten Standards entsprechen, also sozusagen „hauseigene“ Entwicklungen sind (Beispiel sind Cisco VoIP-Telefone mit einem eigenen Protokoll oder die Software Skype).
Unterschiede zwischen den Definitionen 2.2 und 3
Der Unterschied zwischen den Definitionen 2.2 und 3 liegt vor allen Dingen auf der einen Seite im Begriff der „Freiheit“ im Sinne freier Software und auf der anderen Seite im Begriff der „anerkannten Standards“ im Sinne offizieller Standardisierungsgremien. So ist z.B. das Audiodatenkompressionsformat „MPEG-1 Audio Layer-3“ („MP3“) nach 2.2 ein proprietäres Format, da es durch aktiv geltend gemachte Softwarepatente belastet und somit nicht länger frei implementierbar ist. Nach 3. ist es jedoch nicht proprietär, da es ein ISO-Standard ist. Das patentfreie Gegenstück Ogg Vorbis hingegen ist zwar ein „freies Format“ nach 2.2, wurde jedoch bisher von keiner großen Standardisierungsorganisation übernommen, und ist damit nach 3. proprietär. Oft sind hauseigene Entwicklungen auch undokumentiert und patentbelastet und somit proprietär nach beiden Definitionen, so das WMA-Format.
Weblinks
| Wiktionary: proprietär – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
| Wiktionary: Proprietär – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
