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Prominenz

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Bild:Disambig-dark.svg Dieser Artikel erläutert den Sammelbegriff für bekannte Personen, weitere Bedeutungen unter Prominenz (Begriffsklärung)

Der Ausdruck Prominenz (v. lat.: prominentia = das Hervorragende; aus pro minere) bezeichnet die Gesamtheit der prominenten Persönlichkeiten. Das Wort existiert im Deutschen erst seit Anfang des 20. Jahrhunderts.

Als Prominente oder kurz Promis bezeichnet man alle Personen, die in der Öffentlichkeit stehen und vielen Leuten bekannt sind, wie z.B. Schauspieler, Musiker, Leistungssportler und Politiker.

Negativer Begriff

Als Pseudo-Prominente oder als B-Prominente (in Anlehnung an B-Movie) werden in der Alltagssprache Personen abwertend bezeichnet, die durch öffentliche Skandale, spektakuläre Fernsehauftritte oder andere Ereignisse – häufig nur für kurze Zeit – in den Schlagzeilen stehen.

Im Zusammenhang mit der durch Shows (etwa „Deutschland sucht den Superstar“), TV-Formaten wie „Big Brother“ und medienwirksamen Skandalen erzeugten hohen Anzahl von angeblich prominenten Personen ist in der Internetkultur sogar von „C-Promis“ die Rede, also Personen, deren Prominenz noch schnelllebiger und unbedeutender ist als die der sogenannten B-Prominenz.

Prominenz ist nicht nur auf Menschen beschränkt, sondern kann sich auch auf Dinge und Orte beziehen.

Siehe auch

Weblinks

Wikipedia
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