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Produzentenrente

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Ökonomische Wohlfahrt ohne Staatseingriff. KR: Konsumentenrente, PR: Produzentenrente

Die Produzentenrente ist die Summe über alle Renten der Produzenten, und ein wesentlicher Begriff in der Haushaltstheorie der mikroökonomischen Modellbildung.

Die Rente des Produzenten ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Marktpreis und dem Preis, zu dem ein Produzent sein Gut (gerade noch) anbieten würde.

Der Begriff wurde von Alfred Marshall geprägt.

Der Produzentenrente steht die Konsumentenrente gegenüber, gemeinsam sind sie die wesentlichen Bausteine zu Bestimmung der Ökonomischen Wohlfahrt.

Relevant ist die Produzentenrente nur unter zwei Bedingungen unperfekten Wettbewerbs:

  • In einem Monopol ist sie positiv, da der Monopolist seine Preis-/Mengen-Bedingungen diktiert. Der Monopolist richtet seine Marktpolitik effektiv so ein, dass die Rente maximiert wird.
  • Durch (an sich gesetzeswidrige) Preisdiskriminierung nimmt der Produzent von den Konsumenten soviel Geld, wie diese bereit sind zu zahlen. Er bietet also Premium- oder Billigprodukte an und erreicht dadurch zahlungskräftigere Kunden sowohl Preissensible, die sonst gar nicht erst gekauft hätten.

Die Betriebswirtschaftslehre kennt bezüglich des Preisanpassungsmechanismus (Produzenten betreten/verlassen den Markt) das Konzept der Eintritts- und Austrittsbarrieren. Eintrittsbarrieren sind Hürden wie staatliche Konzessionen oder Investitionen, die Konkurrenten nicht ohne weiteres tätigen können und deshalb der Branche fernbleiben. Austrittsbarrieren verhindern dagegen durch Kapitalbindung (→ versunkene Kosten), dass sich Unternehmen aus der Branche entfernen. Hochspezielle Fertigungsstraßen, die sonst niemand verwenden kann, sind ein Beispiel. Folge von Austrittsbarrieren ist oft ein ruinöser Verdrängungswettbewerb.

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