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Produktionsgenossenschaft des Handwerks
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Eine Produktionsgenossenschaft des Handwerks war in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) eine sozialistische Genossenschaft, deren Mitglieder, Handwerker oder Gewerbetreibende, mit Eintrag in der Handwerks- oder Gewerberolle, waren. Der Zusammenschluss beruhte auf einer freiwilligen, gemeinschaftlichen/kollektiven Arbeit innerhalb einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks. Ziel war es, durch den Zusammenschluss, ein gemeinsames Gemeineigentum an den Produktionsmitteln zu bilden.
Zudem konnten auch deren Beschäftigte und mithelfenden Ehepartner Mitglieder in der Produktionsgenossenschaft des Handwerks sein.
Die Abkürzung für Produktionsgenossenschaft des Handwerk war PGH.
Wirtschaftlicher Aspekt
Die genossenschaftliche Arbeit führte durch den Zusammenschluss in eine PGH zu einer erhöhten Rationalität und Effektivität gegenüber einer individuellen Produktion. Dieser theoretische Effekt wurde durch sinkende Motivation verhindert, da die Mitglieder zum Beitritt in die PGH gezwungen wurden, wenig von ihrer Arbeit hatten und die Arbeitsziele zentral diktiert wurden.
Geschichte
Die erste PGH wurde am 21. Juli 1952, durch acht Berliner Stuckateure, in der DDR gegründet.
Siehe auch
- Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG)
- Produktionsgenossenschaft der Binnenfischer (PGB)
- Volkseigener Betrieb (VEB)
- DDR-Sprache
- Geschichte der DDR (1949–1961)
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