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Presse-Grosso
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Ein Grossist ist im Verlagswesen der Pressegroßhandel, also die Handelsstufe zwischen dem Verlag und dem Einzelhändler. Neben dem Pressegrossist werden Presseerzeugnisse auch über Abonnements, Lesezirkel, Direktlieferungen oder den Bahnhofsbuchhandel vertrieben.
Über den Pressegrossisten wird der größte Teil der veröffentlichten Titel in Deutschland vertrieben, vor allem Kaufzeitungen und Publikumszeitschriften. Die Verlage informieren die Grossisten über ihre Programme und Sonderausgaben. Der Vertrieb der einzelnen Verlage spricht mit dem jeweiligen Grossisten die Modalitäten bezüglich der Abnahmemenge, der Lieferung, der Bezahlung etc. ab. Sie schließen einen Kommissionsvertrag mit Remissionsrecht ab. Oftmals kooperieren sie bei durchzuführenden Marktuntersuchungen, der Grossist sammelt hierbei die Daten und der Verlag wertet diese dann aus und zieht seine Schlüsse hieraus. Daraufhin modifiziert er möglicherweise sein Verlagsprogramm oder seine Marketingstrategie.
Pressegrossisten bekommen ihre Produkte direkt von den jeweiligen Verlagen geliefert. Bei ausländischen Produkten werden sie von internationalen Vertriebsunternehmen beliefert.
Einige Besonderheiten in den Arbeitsbedingungen und rechtlichen Aspekte gibt es bei den Pressegrossounternehmen. Zunächst einmal gilt bei Druckerzeugnissen wie Büchern, Zeitungen und Zeitschriften die Preisbindung, das heißt der Pressegrossist hat hier keine Möglichkeit zur Preisgestaltung. Das Pressegrosso unterliegt sowohl der vertikalen – der Preis für die Abgabe des Grossisten an den Einzelhändler ist festgelegt – als auch der horizontalen Preisbindung - der Endpreis für den Käufer ist vom Verlag festgelegt.
Deutschland ist in 93 sogenannte „Grossogebiete“ aufgeteilt, in denen ein Grossist das Alleinauslieferungsrecht, also ein Monopol besitzt. Lediglich in Berlin und Hamburg gibt es eine Konkurrenz zwischen Grossisten. Diese Ausnahme ist im Kartellrecht geregelt, erst 1993 wurde dieses spezielle Vertriebssystem nochmals von der Bundesregierung bestätigt.
In seinem zugeteilten Gebiet unterliegt der Pressegrossist dem Kontrahierungszwang, das heißt, er hat die Pflicht, nicht nur jede Verkaufsstelle zu beliefern, sondern auch jede auf dem Markt erhältliche Publikation anzubieten und in sein Programm aufzunehmen. Der Einzelhandel hat somit einen Belieferungsanspruch durch den Pressegrossisten.
Außerdem hat der Einzelhandel das Recht, seine nicht verkauften Exemplare von Druckerzeugnissen zu remittieren. Die Verlage sind verpflichtet diese Remitenten zurückzunehmen. Abgewickelt wird die Remission von Presseerzeugnissen über den Pressegrossisten.
Durch diese Bedingungen wird die wirtschaftliche Existenz kleiner Verlage und die faire Konkurrenz untereinander gewährleistet. Die Pressegrossisten sind von Verlagen unabhängig, einige Pressegrossisten sind aber an Verlagen oder anderen Presseunternehmen beteiligt. Dies ist alles andere als unproblematisch, denn Pressegrossisten sollen ihr Gebiet unvoreingenommen beliefern, dies kann jedoch mit ihren eigenen wirtschaftlichen Interessen kollidieren, wenn sie an einem Verlag beteiligt sind.
Das Pendant zum Presse-Grosso im Buchhandel ist das Barsortiment, gelegentlich ebenfalls als Grossist bezeichnet.
Literatur
- Reinhard Mundhenke, Marita Teuber: Der Verlagskaufmann. 9. Auflage. Societäts-Verlag, Frankfurt am Main 2002, ISBN 3-7973-0792-6
Siehe auch
Weblinks
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