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Präliminarfrieden
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Als Präliminarfrieden oder auch Vorfrieden (lat. präliminar - vorläufig, vorgängig) bezeichnet man einen vorläufigen Frieden, dem noch ein definitiver Friedensschluss folgen muss.
In den Präliminarien, den Beratschlagungen und Verhandlungen, werden die Friedenspräliminarien, die vorläufigen Hauptpunkte des künftigen Friedensvertrages, ausgehandelt.
