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Prädikat Kabinett

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Deutschland: Qualitätswein mit Prädikat Kabinett. Wein der gehobenen Güteklasse, der eine amtliche Prüfungsnummer tragen und bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen muss. Die Mindestanforderung sind 73 Grad Öchsle, im Weinbaugebiet Baden je nach Rebsorte 76° bis 85° Öchsle.

In Deutschland hat sich aus dem Kabinett kein echter Weinstil mit Wiedererkennungswert entwickelt. Fast nur an Mosel, Saar und Ruwer findet man bei Qualitätswinzern Weine, die dieser Kategorie wirklich gerecht werden: leichte, meist restsüße Rieslinge mit sehr wenig Alkohol. In den anderen Weinbaugebieten ist der Kabinett so etwas wie eine Notlösung, die die Winzer gebrauchen, um darin alle nicht chaptalisierten Weine unterzubringen, die sie aus Marketinggründen nicht als Spätlese vermarkten wollen, so dass man heute viele Kabinettweine mit 12,5% Alkohol vorfindet.

Österreich: Die Kabinettweine müssen außer den für Qualitätsweine geltenden Kriterien ein Mindestmostgewicht von 84 Grad Öchsle aufweisen, ihr Alkoholgehalt darf 12,7% nicht übersteigen. Sie dürfen nicht angereichert werden. Kabinettweine gehören in Österreich nicht zu den Prädikatweinen. Als Besonderheit des Weinbaugebietes Wachau gelten die Kategorien Steinfeder, Federspiel und Smaragd.

Herkunft der Bezeichnung

Im Mittelalter um das Jahr 1500 wurde im Kloster Eberbach die ehemalige Fraternei zum Weinkeller umfunktioniert und diente als „Schatzkammer“ für besonders wertvolle Weine. Diese Schatzkammer wurde als Cabinet bezeichnet. Von diesem Cabinet leitet sich die heute im Weingesetz verankerte Prädikatsbezeichnung Kabinett ab.

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