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Postmonopol
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Unter Postmonopol wird das Monopol (eines Staates) zur Beförderung von Post bzw. zur Vergabe dieser Aufgabe an Dritte verstanden.
In der Deutschen Postgeschichte geht das Postmonopol auf das Postregal von Kaiser Rudolf II. aus dem Jahr 1597 zurück. In der Regel wurde das Postmonopol mit einem Postzwang verbunden, der es der Bevölkerung verbot, bestimmte Güter und Mitteilungsformen wie Briefe und Karten mit anderen Diensten als der monopolisierten Post zu versenden.
Die Post wurde in Deutschland vor der Privatisierung durch den Bundesminister für Post und Telekommunikation als obersten Dienstherrn geführt. Der letzte Minister war Wolfgang Bötsch.
Mit der Privatisierung des deutschen Postmarktes seit 1991 wurde das staatliche Postmonopol sukzessive aufgehoben. Der letzte gültige Bestandteil ist das Briefmonopol der Deutschen Post AG bis 2007.
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