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Politische Rechte (Recht)
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Die politischen Rechte umfassen sämtliche verfassungsmäßigen Rechte von Staatsbürgern, bei der politischen Willensbildung mitzubestimmen.
Wichtigste politische Rechte sind das aktive und passive Wahlrecht sowie das Stimmrecht bei Abstimmungen.
In direkten Demokratien kommen weitere Rechte hinzu. So gehören z.B. in der Schweiz auch die Initiativ- und Referendumsrechte zu den grundlegenden politischen Rechten.
Die politischen Rechte gehören nur eingeschränkt zu den allgemeinen Grundrechten, da sie nicht allen in einem Land lebenden Menschen zugestanden werden. Einschränkungen sind unter anderem das Alter (Volljährigkeit), die Mündigkeit, Staatsbürgerschaft, teilweise auch der Wohnsitz im Inland. Historische Einschränkungen sind das Geschlecht (Frauenwahlrecht), der Stand, Besitz von Grundeigentum, Zugehörigkeitsgruppe (zum Beispiel "Rasse") und ähnliches.
Die politischen Rechte basieren auf den Prinzipien der Freiheit und Gleichheit, die neben privater Autonomie auch politische Selbstbestimmung oder zumindest das Recht auf Mitbestimmung beinhalten.
In Rechtsstaaten mit Gewaltenteilung sind politische Rechte nicht nur Individualrechte, sondern gehören auch zur Ausübung einer "Organfunktion" (meist Legislative), weshalb einige Staaten auch Wahlpflichten bzw. Stimmzwang kennen.
Siehe auch
Links
- Die politischen Rechte im Bund, in der Schweiz
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