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Plädoyer

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Das Plädoyer (französisch plaidoyer) ist bei einem Gerichtsverfahren die zusammenfassende Schlussrede des Staatsanwalts, des Verteidigers, des Nebenklägers, des Privatklägers, des Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters (im Jugendstrafverfahren), sowie des Einziehungsbeteiligten. Schlussvorträge sollen vor dem letzten Wort des Angeklagten und vor dem Urteil noch einmal den in der Hauptverhandlung ermittelten Sachverhalt darstellen und nach rechtlichen Gesichtspunkten bewerten. Abschließend soll das Plädoyer einen Antrag auf das daraus folgende Ergebnis (zur Strafzumessung oder Freispruch) enthalten. Selten werden daran noch Hilfsanträge angeschlossen, die rhetorisch abwertend wären. Wird das Plädoyer zu Lasten des Angeklagten nicht gewährt, ist das Urteil revisibel.

Im allgemeinen Sinne wird ein Plädoyer als ein entschiedenes Argumentieren für einen Sachverhalt verstanden. Beispiel: Ein Bürgermeister plädiert für den Ausbau einer Umgehungsstraße.

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