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Pforzheimer Abschluss

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Mit dem Tarifabschluss in Pforzheim wurde der Versuch unternommen, den bereits seit längerem eingeleiteten Prozess der Erosion des Flächentarifvertrages durch betriebliche Tarifverträge mittels einer neuen tariflichen Regelung einzufangen, die für betriebliche Abweichungen Kriterien und Verfahren vorgibt. Der von den Arbeitgeberverbänden und Teilen der Politik massiv eingeforderten generellen Öffnung der Tarifverträge für unkonditionierte betriebliche Bündnisse und Regelungen wurde damit ein Instrumentarium entgegengesetzt, dass den Tarifvertragsparteien erlaubt, abweichende Regelungen zu treffen, wenn sie der Verbesserung der Beschäftigungsentwicklung dienen und wenn weitere definierte Voraussetzungen dafür vorliegen.

Durch die Pforzheimer Vereinbarungen wurde der Rahmen für abweichende Regelungen neu und gegenüber der bisherigen Praxis weiter gesteckt. Bis in die 90er Jahre wurden als abweichende Fälle nur Verfahren für Not-und Härtefälle tariflich geregelt.Die Abweichung setzte also eine schwerwiegende,nahe an der Insolvenz liegende Liquiditätskrise voraus. Ab Mitte der 90er Jahre wurden zunehmend auch abweichende Regelungen für Unternehmen geschlossen, die zwar nicht Insolvenz bedroht waren, aber eine betriebswirtschaftlich nachweisbare und relevante Erfolgskrise aufwiesen. Die tariflichen Instrumente waren Härtefallregelungen, Sanierungstarifverträge und Beschäftigungssicherungstarifverträge.

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