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Parklicht

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Als Parklicht wird in Deutschland im Gegensatz zum Standlicht ein bei abgezogenem Zündschlüssel einzuschaltendes, einseitig leuchtendes Licht bezeichnet. In Deutschland darf es nur innerorts an Stellen ohne ausreichende Fremdbeleuchtung - beispielsweise Stellen, an denen die Straßenbeleuchtung nicht während der gesamten Nacht eingeschaltet bleibt (erkennbar durch die rote "Bauchbinde" der Lichtmasten) - an Stelle des Standlichts benutzt werden. Das Parklicht ist meist mit dem Blinkerhebel zu bedienen und leuchtet nur die der Straße zugewandte Seite aus. Dabei werden die selben Glühlampen wie beim Standlicht benutzt, nur eben einseitig und ohne die zugeschaltete Nummernschildbeleuchtung.

Das Parklicht ist nicht in allen Autotypen vorhanden und die Bedienung kann von der hier beschriebenen abweichen. So funktioniert z.B. das Parklicht bei einigen Modellen von Volkswagen nur links, weil man in Deutschland nur in Fahrtrichtung parken darf.

Für einen allgemeinen Überblick siehe auch Fahrzeugbeleuchtung.

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