Ordoliberalismus

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Der Ordoliberalismus steht für eine marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung, in der dem Staat die Aufgabe zugewiesen wird, einen marktkonformen Ordnungsrahmen für Privateigentum, Vertragsfreiheit, freien Wettbewerb, Konjuktur- und Geldwertstabilität sowie soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten. Der Ordoliberalismus gilt als deutsche Variante des Neoliberalismus [1].

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Idee des Ordoliberalismus tauchte erstmals in dem 1937 von der Freiburger Schule (Walter Eucken, Franz Böhm, Hans Großmann-Doerth) herausgebrachtem Heft Ordnung der Wirtschaft auf. Sie wurde dann 1939 auf einer Konferenz in Genf dargelegt und wird seitdem auch als »dritter Weg« (zwischen Etatismus bzw. Planwirtschaft auf der einen und dem Laissez-faire-Liberalismus auf der anderen Seite) bezeichnet.

Neben den Genannten gelten auch Wilhelm Röpke, Alexander Rüstow, Leonhard Miksch, Alfred Müller-Armack, Erwin von Beckerath u. a. als dem Ordoliberalismus nahestehend. Friedrich Hayek, eigentlich Vertreter der Österreichischen Schule, gab ebenfalls wichtige Impulse und übernahm umgekehrt Anregungen. Auch der erste Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard gilt als ein Vertreter ordoliberaler Ideen. Der Ordoliberalismus diente in der Bundesrepublik Deutschland - neben der christlichen Soziallehre - als Grundlage für die Soziale Marktwirtschaft.

In Deutschland befasst sich heute insbesondere das Freiburger Walter-Eucken-Institut mit Forschungen zum Ordoliberalismus.

Prinzipien

Zentral ist die Unterscheidung zwischen der Gestaltung der Wirtschaftsordnung und dem Wirtschaftsprozess. Der Ordoliberalismus sieht in einer politisch gesetzten Rahmenordnung, dem Ordo, die Grundlage für funktionierenden Wettbewerb, aus dem sich der Staat dann im weiteren größtenteils heraushalten kann und soll. Das vorrangige Gestaltungskriterium für eine gute Rahmenordnung ist dabei die Zweckdienlichkeit der Marktwirtschaft für außerökonomische Kriterien, die durch den gesetzten Rahmen gegeben werden soll. Insbesondere die Kölner Schule um Alfred Müller-Armack bestand darauf, dass die „Wirtschaft als Dienerin der Menschlichkeit“ sich in den Dienst von überwirtschaftlichen Dingen und Werten wie das Menschliche und das Kulturelle zu stellen habe. In der praktischen Konsequenz gilt es, durch politische Rahmenbedingungen einen funktionierenden und für alle Menschen nützlichen Wettbewerb zu sichern.

Als Grund für die Notwendigkeit einer Rahmenordnung sieht der Ordoliberalismus die Tendenz eines vollständig freien Marktes, sich selbst aufzulösen. Anbieter schließen sich zusammen, bilden Kartelle und Preisabsprachen und können so den Markt diktieren (Vermachtung des Marktes). Schädigungswettbewerb kann das Übergewicht gegenüber Leistungswettbewerb erlangen. Die Aufgabe des Staates sei es folglich, einen Ordnungsrahmen zu entwickeln, der vor allem aus Kartell- und Wettbewerbsgesetzen besteht, Markttransparenz und freien Marktzugang fördert sowie für Preisniveaustabilität sorgen soll. Der Sozialgedanke und das Leistungsprinzip, der Ordnungsauftrag und der Dezentralismus sollen so miteinander ausgesöhnt werden. Das Ziel des Ordoliberalismus ist dabei nicht eine radikale Deregulierung, sondern eine De-Monopolisierung. Marktversagen ist im ordoliberalen Denkansatz überall dort möglich, wo versäumt wurde, rechtzeitig die richtige Ordo zu errichten - etwa bei einer fehlenden Entgelt-Festsetzung für die verbrauchende Nutzung von Gemeingütern wie der Umwelt (siehe auch Allmendeproblematik), oder bei unzureichenden Maßnahmen gegen die Kartellbildung. Das deutsche Kartellgesetz widerspricht beispielsweise insofern ordoliberalen Prinzipien, als es Politikern erlaubt, Fusionsverbote des Kartellamtes aufzuheben.

Da die Idealvorstellung des vollständigen Wettbewerbs (Polypol) laut dem Ordoliberalismus auf Angebots- und Nachfrageseite nicht möglich ist, wurde sie abgelöst durch die Vorstellung des funktionsfähigen Wettbewerbs. Diese kalkuliert mit ein, dass in einer dynamischen Wirtschaft innovative Unternehmer durch Neuerungen zunächst auch erhebliche Marktvorteile gewinnen können. Marktungleichgewichte können um solcher Innovationen willen in Kauf genommen werden, in der Erwartung, dass sie durch weiteren Wettbewerb abgebaut werden. Die Entstehung von stabilen Oligopolen oder Monopolen soll durch die ordoliberale Rahmengesetzgebung verhindert werden; zum kontrollierten, schrittweisen Abbau von Monopolen, die durch frühere ordnungspolitische Fehler entstanden sind, müssen Regulierungsbehörden installiert werden.

Siehe auch

Quellen

  1. . http://www.hwp-hamburg.de/fach/fg_vwl/dozentinnen/ziegler/ordo.pdf

Literatur

  • Walter Eucken: Die Grundlagen der Nationalökonomie. 1939
  • Walter Eucken: Grundsätze der Wirtschaftspolitik. J.C.B. Mohr, Tübingen 1952
  • E. Wolfram Dürr: Wesen und Ziele des Ordo-Liberalismus. 1954
  • F. Böhm: Die Idee des ORDO im Denken Walter Euckens. In: ORDO, Band 3 1959
  • J. Starbatty: Ordoliberalismus. In: Issing, O. (Hrsg.): Geschichte der Nationalökonomie. 1984
  • ORDO: Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft. Band 40, 1990
  • Claus Noppeney: Zwischen Chicago-Schule und Ordoliberalismus. 1998
  • Milene Wegmann: Früher Neoliberalismus und europäische Integration, 2000 ISBN 3-7890-7829-8
  • Andrea M. Schneider: Ordnungsaspekte in der Nationalökonomie. 2004, ISBN 3-258-06777-5
  • Ralf Ptak: Vom Ordoliberalismus zur Sozialen Marktwirtschaft. 2004, ISBN 3-8100-4111-4

Weblinks

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