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Obligation

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Bild:Disambig-dark.svg Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.


Der Begriff Obligation (von lateinisch obligare anbinden, verpflichten) wird im Deutschen in folgender Hinsicht verwendet:

  • Recht: Die Haftung einer Person für ein Schuldverhältnis beziehungsweise das Schuldverhältnis als solches.
  • Wertpapiere: Der Begriff für ein verzinsliches Wertpapier bzw. eine Schuldverschreibung (oder Anleihe, englisch Bond).

Das Adjektiv lautet obligatorisch und bedeutet soviel wie verbindlich, verpflichtend oder vorgeschrieben.

  • Biologie, Medizin
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