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Apostolische Nuntiatur

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Eine Apostolische Nuntiatur ist die diplomatische Vertretung des Heiligen Stuhls bei einem Staat. Dienstleister ist der Apostolische Nuntius.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Im 16. Jahrhundert entstanden päpstliche Nuntiaturen als ständige Einrichtungen des Heiligen Stuhls zunächst an den katholischen Königshöfen, so zum Beispiel in Wien und Graz, in Madrid, oder bei Kurfürsten. Als älteste Einrichtung dieser Art gilt die ständige Nuntiatur am Hof König Ferdinands I., 1529 in Wien eingerichtet.

Aufgaben

Ein päpstlicher Gesandter/Nuntius, der zugleich eine Vertretung bei Staaten gemäß den Normen den völkerrechtlichen Usancen ausübt, hat die besondere Aufgabe, das Verhältnis zwischen dem Apostolischen Stuhl und fremden Staaten zu fördern und zu pflegen, Fragen zu behandeln, welche die Beziehungen zwischen Kirche und Staat betreffen; und sich in besonderer Weise mit Konkordaten und anderen bilateralen Vereinbarungen zu befassen, sofern solche abzuschließen und zur Durchführung zu bringen sind (Can. 365 § 1 CIC).

Amt

Päpstliche Gesandte/Nuntien sind Bischöfe und werden vom Papst ernannt (nicht gewählt). Sie sollen höchstens 75 Jahre alt sein. Der apostolische Nuntius ist seit dem Wiener Kongress (1818) in den meisten Staaten bis heute „geborener Doyen“ des Diplomatischen Corps. Er genießt mit seiner Akkreditierung die übliche Politische Immunität im Gastland. Die Anredeform des päpstlichen Nuntius ist: "Seine Exzellenz".

Amtssitz

Der Sitz der apostolischen Nuntiatur in Deutschland ist seit 2001 in Berlin-Neukölln in einem Neubau neben der Johannes-Basilika.

In Österreich ist der Sitz der Botschaft im 4. Wiener Bezirk in einem Bau im Stile der italienischen Renaissance aus dem Jahr 1914.

Weblinks

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