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Nullung
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Die Nullung ist eine Schutzmaßnahme gegen zu hohe Berührungsspannungen durch defekte Isolierungen von elektrischen Betriebsmitteln, wie zum Beispiel Haushaltgeräten und Werkzeugmaschinen.
Ziel einer Nullung ist, dass eine fehlerhafte Isolierung eines Außenleiters einen Kurzschluss bewirkt, der zum Abschalten der Spannung durch die Überstromschutzeinrichtungen führt.
Eine Nullung wird vorgenommen, indem die elektrisch leitfähigen Gehäuse von Betriebsmitteln mit einem Schutzleiter verbunden werden, der am einspeisenden Transformator geerdet ist. Dieser Schutzleiter wird auch als Nullleiter bezeichnet.
Früher durfte in Systemen ohne Neutralleiter ein Außenleiter geerdet und als Nullleiter verwendet werden. Heute sind nur noch TN-Systeme zulässig, die den Neutralleiter als Nullleiter nutzen.
Man unterscheidet die Nullung ohne besonderen Schutzleiter, umgangssprachlich Klassische Nullung, bei der ein solcher aktiver Leiter an das Gehäuse angeschlossen wird, und die Nullung mit besonderem Schutzleiter, umgangssprachlich Moderne Nullung, bei der zu diesem Zweck ein separater Schutzleiter verwendet wird.
Eine Nullung ohne besonderen Schutzleiter birgt im Gegensatz zu anderen Schutzmaßnahmen Risiken. Wenn der Nullleiter unterbrochen und ein Außenleiter weiterhin mit einem Verbrauchsmittel verbunden ist, liegt über dessen Widerstand an Gehäusen nahezu die Spannung des Außenleiters gegen Erde an, also in der Regel 230 V. Auch im normalen Betrieb liegt an den Gehäusen eine gewisse Spannung gegen Erde an, die nach dem ohmschen Gesetz durch den Widerstand des Nullleiters und den ihn durchfließenden Strom hervorgerufen wird. Aus diesen Gründen darf eine Nullung ohne besonderen Schutzleiter schon seit Jahrzehnten nur bei Leitern mit einem Querschnitt von mindestens 10 mm² Kupfer oder 16 mm² Aluminium durchgeführt werden. Obwohl ältere Anlagen nur bei wesentlichen Änderungen nachgerüstet werden müssen, ist jeder gut beraten, zumindest in Feuchträumen eine bestehende Nullung ohne besonderen Schutzleiter durch eine Nullung mit besonderem Schutzleiter und Fehlerstromschutzschalter zu ersetzen. Dennoch haftet man als Betreiber einer Anlage für die von der Anlage ausgehenden Gefahren. Da klassische Nullung in Deutschland seit 1.5.1973 verboten ist und seit 1997 die VDE 0100 Teil 610 gilt (regelmäßige Überprüfung der Anlage und Prüfung gegen die aktuellen Bestimmungen, siehe DIN-VDE-Normen_Teil_1), wird im Falle eines Versäumnisses daraus eine Schadensersatzpflicht abgeleitet. Dies kann auch dazu führen, daß ein ggf. bestehender Versicherungsschutz erlischt, was im Fall eines Personenschadens oder eines Brandes unangenehme Folgen haben kann.
Literatur
- DIN VDE 0100:1973-05. VDE Verlag, Berlin.
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