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Notstandshilfe
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Die Notstandshilfe ist eine soziale Transferleistung in Österreich.
Nach dem Bezug des Arbeitslosengeldes, das nur für einen gewissen Zeitraum bezogen werden kann, kann man bei Vorliegen einer Notlage die Notstandshilfe beantragen. Die Notstandshilfe erhält man, nach Prüfung durch das Arbeitsmarktservice, längstens für 52 Wochen, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Notstandshilfe kann bei sich wiederholenden Anträgen zeitlich unbegrenzt bezogen werden. Die Notstandshilfe ist beim Arbeitsmarktservice zu beantragen.
Höhe
Die Höhe der Notstandshilfe beträgt in der Regel 95% des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes, wenn der tägliche Grundbetrag des Arbeitslosengeldes nicht mehr als 1/30 des Ausgleichzulagenrichtsatz des ASVG (2006: 690,- Euro) beträgt. Unter Grundbetrag versteht man dabei 55 % des täglichen Nettoeinkommens, das aus dem durchschnittlichen versicherungspflichtigen Bruttoeinkommen des jeweils letzten Kalenderjahres ermittelt wird. Weiters wird bei der Ermittlung der Höhe das Einkommen des Ehepartners (Lebensgefährten) berücksichtigt genauso wie Zuverdienst aus eigener Arbeit. Zusätzlich gibt es auch Familienzuschläge. Jeder Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse muss daher unverzüglich gemeldet werden.
Beim Zuverdienst zur Notstandshilfe gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen wie beim Arbeitslosengeld, bei der Notstandshilfe wird aber jedes sonstige Einkommen angerechnet, z.B. auch Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Spenden oder Schenkungen. Grundsätzlich muß aber, wie bei der Bemessung des Zuverdiesnstes beim Arbeitslosengeld, im Falle von Lohneinkommen und selbständigem Einkommen, der gültige Steuerbescheid herangezogen werden. Gerade dadurch kann in einzelnen Fällen die Bemessung des Zuverdienstes kompliziert und undurchschauhbar werden. Nicht zuletzt wegen der Zeitverzögerungen, die durch nachträgliche Steuerbescheide eintreten.
Sonderregelungen gibt es bei:
- Behinderung
- Krankheit in der Familie
- Aufwendungen aus Anlass einer Schwangerschaft oder Niederkunft
- Aufwendungen aus Anlass eines Todesfalles in der Familie
- Rückzahlungsverpflichtungen für Darlehen infolge Gründung eines Hausstandes oder Beschaffung einer Wohnung
Missbrauch
Wer zu Unrecht Notstandshilfe bezieht, kann wegen schweren Betruges belangt werden. Der rasantere Anstieg der Notstandshilfebezieher in den letzten Jahren ist ein Symptom für strukturelle Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit, aber auch ein Zeichen vom Missbrauch. Jährlich werden bei ca. 3%-5% der Notstandshilfebezieher Sperren verhängt.
| Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png | Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |
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