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Notstandsgesetzgebung

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Die Notstandsgesetzgebung ist die Art, wie in einem Notstand Gesetze, abweichend vom normalen Weg, erlassen werden können.

In Deutschland ist die Notstandsgesetzgebung durch die Notstandsgesetze geregelt, es übernimmt der Gemeinsame Ausschuss die Aufgabe der Gesetzgebung. Eine weitere Möglichkeit ist, dass eine einzelne Person, zum Beispiel der Präsident im Notfall Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen kann, wie es der Reichspräsident der Weimarer Republik mit den Notverordnungen konnte.

Siehe auch:

Wikipedia
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