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Nothilfe

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Bild:Disambig-dark.svg Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Als Nothilfe bezeichnet man:

  • die zu Gunsten eines Dritten ausgeübte Notwehr
  • Hilfseinsätze für Menschen in sozialer Not
  • Katastrophenhilfe.
  • in der Schweiz die finanzielle und materielle Hilfe für abgelehnte Asylbewerber, welche keine Sozialhilfe erlangen können, siehe Asylrecht (Schweiz)

siehe auch

Selbstverteidigung

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