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Notenskala

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Notenskalen beschreiben die Qualität von Leistungen in Klausuren, Hausarbeiten und anderen Prüfungen. In Deutschland ist hauptsächlich das schulische System der Noten von 1 = "sehr gut" bis 6 = "ungenügend" bekannt. In der gymnasialen Oberstufe wird dieses System häufig zur besseren Aufschlüsselung in Zahlen von 0 = ungenügend bis 13, 14, 15 = "sehr gut" abgebildet. In englischsprachigen Ländern wird stattdessen häufig eher ein Buchstabensystem z. B.: von A = "sehr gut" bis F verwendet. In einigen Ländern wird die dem deutschen System genau gegenteilige Notenskala benützt, also von 6 = "sehr gut" bis 1 = "ungenügend", so z. B. in der Schweiz, Japan und Polen. In einigen anderen Ländern werden Skalen mit mehr (10, 20, 60, 100) oder weniger (5 (vor allem in der ehem. DDR und Österreich) oder 4) als 6 Stufen oder sogar Zensuren mit einer oder zwei Nachkommastellen (vor allem in Rumänien) benutzt.

Inhaltsverzeichnis

In Deutschland benutzte Notenskalensysteme

Schule

einfach

1 2 3 4 5 6
sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend

differenziert

15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0
sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend

Zur Umrechnung von dem differenzierten in das normale Schulnotensystem dient die Formel : f\; \left( Punkte \right)\; =\; -\frac{5}{14}\; \cdot \; Punkte\; +\; 6

In Österreich benutzte Notensysteme

1 2 3 4 5
sehr gut gut befriedigend genügend nicht genügend

Obige Notenskala wird an fast allen Schulen und Hochschulen verwendet. Ausnahmen existieren aber zum Beispiel im Musikbereich (hier existiert ein "Ausgezeichnet"). Ein "Nicht Genügend" bedeutet generell, dass die abgelegte Prüfung nicht bestanden wurde.

Hochschulen

Rechtswissenschaften

18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0
sehr gut gut vollbefriedigend befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend

Für die Gesamtnotenbildung gilt hiervon abweichend nach der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung 1 2 folgende Bewertung:

   14.00 - 18.00     sehr gut
   11.50 - 13.99     gut
    9.00 - 11.49     vollbefriedigend
    6.50 -  8.99     befriedigend
    4.00 -  6.49     ausreichend
    1.50 -  3.99     mangelhaft
       0 -  1.49     ungenügend.

Ein Ergebnis ab vollbefriedigend oder je nach Bundesland ab befriedigend wird als Prädikatsexamen bezeichnet.

Andere Studienfächer

Fast alle anderen Studienfächer an Universitäten, Fachhochschulen, Berufsakademien und anderen Hochschulen benutzen das Schulnotensystem (siehe oben).

Oft gibt es auch die modifizierte Form, dass die Notenskala bei der 5 (mangelhaft) endet.

Bestanden ist eine Prüfung im Allgemeinen, wenn der Gesamtschnitt der gewichteten Einzelleistungen 4,00 oder besser ist. Nur vereinzelt ist auch zu finden, dass bereits ein Schnitt von 4,49 ausreichend zum Bestehen einer Prüfung ist.

International - European Community Course Credit Transfer System ECTS

  18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0
Rechtswissenschaften sehr gut gut vollbefriedigend befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend
andere Fächer 1,00 bis 1,24 1,25 bis 1,49 1,50 bis 2,49 2,50 bis 3,49 3,50 bis 4,00 4,01 bis 4,49 4,50 oder schlechter
ECTS A B C D E FX F

Vergleich des deutschen Notensystems mit Amerika

Einen sehr guten Vergleich gibt es bei der Organisation World Education Services: [1]

Siehe auch

Schulnote, Mündliche Note

Wikipedia
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