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Notabitur

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Unter Notabitur (auch: Notreifeprüfung) wurde ein Abitur unter erleichterten Voraussetzungen verstanden. Das Notabitur gab es während des Ersten und Zweiten Weltkriegs im Deutschen Reich. In Österreich wurde diese Art der Reifeprüfung in Kriegszeiten Kriegsmatura genannt.

Erster Weltkrieg

Im Ersten Weltkrieg gab es das Notabitur im kaiserlichen Deutschen Reich ab August 1914. Angesichts großer "Kriegsbegeisterung" auch vieler Jugendlicher konnten Oberprimaner vorzeitig das Abitur ablegen, um dann freiwillig ins Heer einzutreten. Weiterhin gab es Fälle von Notreifeprüfungen für Freiwillige aus den Klassen 6-9. Daneben gab es Kriegs-Notreifeprüfungen für bereits ins Heer eingetretene Oberprimaner, die hierzu von der Truppe beurlaubt worden waren. Auch einige wenige Schüler, die aus verschiedenen Gründen (z. B. Untauglichkeit) nicht in das Heer eintraten, konnten das Notabitur ablegen, da unter den gegebenen Kriegsumständen (nur wenige verbliebene Schüler, viele Lehrer an der Front) der reguläre Unterricht nicht fortgeführt werden konnte.

Zweiter Weltkrieg

Das Notabitur, das im Deutschen Reich am 8. September 1939 eingeführt wurde, konnte in zwei Varianten abgelegt werden. Entweder wurde einfach die Reifeprüfung vorverlegt und dann regulär durchgeführt, oder es wurde das Abiturzeugnis nach dem Erreichen der letzten Klasse des Gymnasiums ohne weitere Prüfung vergeben, wenn man sich freiwillig zum Wehrdienst gemeldet hatte. Die Personen, die sich nicht freiwillig meldeten, mussten weiterhin eine mündliche und schriftliche Prüfung machen (reguläres Abitur). Ab 1943 war das Notabitur der Regelabschluss am Gymnasium, da die Oberschüler der Jahrgänge 1926 bis 1928 schon im Alter von 16 Jahren oder jünger als Flakhelfer eingezogen wurden.

Das Notabitur wurde nach dem Zweiten Weltkrieg häufig nicht anerkannt. Insbesondere die Universitäten akzeptierten oft nur das reguläre, mit einer schriftlichen Prüfung bestandene Abitur.

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