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Normlicht
Aus Kefk.
Als Normlicht bezeichnet man die genormten spektralen Strahlungsverteilungskurven charakteristischer Strahler.
Strahlungsverteilungen, die dem schwarzen Strahler nahezu identisch sind, werden so Farbtemperaturen zugeordnet. Diese entsprechen der emittierten Strahlung des Planckschen Strahlers bei der entsprechenden Temperatur.
In der ISO-Norm ISO 3664 sind die Kriterien für Normlicht definiert
Differenzierungsbereiche
Ein paar ausgesuchte Normlichtarten mit Angabe der Farbtemperatur und der Farbwertanteile:
- Normlichtart A: relative Strahlungsverteilung des Planckschen (schwarzen) Strahlers mit 2856 Kelvin
- Normlichtart D65: Strahlungsverteilung vom Sonnenlicht bei 6500 Kelvin (entspricht etwa einem grau verhangenem Himmel). Ebenfalls genormt sind D50, D55 und D75 .
Die mit "D" beginnenden Normlichtarten beinhalten UV-Anteile, die für den Menschen zwar nicht sichtbar sind, aber bei der Arbeit mit selbstfluoreszierenden Oberflächen (z. B. bei bestimmten Papierarten) wichtig sind. Diese Normlichtarten existieren so nicht in der Natur, sondern sind mathematisch ermittelt.
- Normlichtarten F1 ... F12:
| Normlichtart | Rot | Grün | Blau | Farbtemp. | Anmerkung |
|---|---|---|---|---|---|
| B | 0,349 | 0,354 | 0,298 | 4874 K | heute kaum gebräuchlich |
| A | 0,448 | 0,407 | 0,145 | 2856 K | konventionelle Glühlampe |
| C | 0,309 | 0,319 | 0,372 | 6774 K | konventionelle Glühlampe mit genormtem Filter |
| E | 0,333 | 0,333 | 0,333 | ? | Keine reale Lichtquelle. Mathematisch definiert durch gleiche Anteile in Rot, Grün und Blau |
