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Normenkontrollrat
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Der Nationale Normenkontrollrat ist ein Gremium zum Bürokratieabbau.
Er soll die Bundesregierung dabei unterstützen, „die durch Gesetze verursachten Bürokratiekosten durch Anwendung, Beobachtung und Fortentwicklung einer standardisierten Bürokratiekostenmessung auf Grundlage des Standardkostenmodells zu reduzieren.“[1]
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Entstehung
Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition wurde 2005 zwischen CDU, CSU und SPD die Einrichtung eines Normenkontrollrates vereinbart. Dies wurde am 1. Juni 2006 mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Einrichtung eines Nationalen Normenkontrollrates umgesetzt.
Vorbild ist die vergleichbare Einrichtung in den Niederlanden (Adviescollege toetsing administrative Lasten (Actal) dt.: „Holländischer Rat zur Vermeidung administrativer Lasten“) die dort die Rolle eines unabhängigen und neutralen Methodenwächters der Bürokratiekostenmessung wahrnimmt.
Nach Darstellung der Koalition wurde in den Niederlanden ermittelt, dass staatlich verordnete Informationspflichten 3,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (dies entspräche in Deutschland einer Summe von 46 bis 80 Mrd. Euro pro Jahr) verschlingen. Zugleich hätten sich die Niederländer vorgenommen, diese Kosten in vier Jahren um ein Viertel zu senken. Würde man dieses Ziel auf Deutschland übertragen, käme man auf ein Einsparvolumen von etwa 20 Milliarden Euro.
Organisation und Arbeitsweise
Der Normenkontrollrat besteht aus acht ehrenamtlichen Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten berufen werden. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Eine erneute Berufung ist zulässig. Die Mitglieder dürfen nicht bei öffentlichen Verwaltungen arbeiten oder Abgeordnete sein. Die Mitglieder des Normenkontrollrates enthalten eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 000 €.
Zur operativen Erfüllung der Aufgaben wird ein Sekretariat des Normenkontrollrates beim Bundeskanzleramt eingerichtet. In dem Sekretariat arbeitet auch ein Vertreter der Bertelsmann-Stiftung mit, die die Einführung des Standardkostenmodells in Deutschland maßgeblich vorangetrieben hat. Daneben steht dem Normenkontrollrat, der im Bundeskanzleramt angesiedelt ist, eine Geschäftsstelle im Bundeskanzleramt mit 13 Mitarbeitern zur Verfügung.
Aufgaben und Kompetenzen
Der Normenkontrollrat ist das zentrale politische Steuerungsorgan für alle Fragen, die sich mit Bürokratieabbau befassen. Der Normenkontrollrat kann die Einhaltung der Grundsätze der Standardisierten Bürokratiekostenmessung überprüfen:
- Entwürfe für neue Bundesgesetze,
- bei Entwürfen von Änderungsgesetzen auch die Stammgesetze,
- die Entwürfe nachfolgender nachrangiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
- Vorarbeiten zu Rechtsakten (Rahmenbeschlüssen, Beschlüssen, Übereinkommen und den diesbezüglichen Durchführungsmaßnahmen) der Europäischen Union und zu Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen der Europäischen Gemeinschaft,
- bei der Umsetzung von EU-Recht die betroffenen Gesetze und nachrangigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
- bestehende Bundesgesetze und auf ihnen beruhende Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften.
Kompetenzen zur Prüfung von Landesrecht bestehen nicht.
Er kann hierzu
- eigene Anhörungen durchführen,
- Gutachten in Auftrag geben,
- der Bundesregierung Sonderberichte vorlegen
- und Amtshilfe von Behörden des Bundes und den Länder fordern.
Bericht über Bürokratiekosten
Die Bundesregierung erstattet dem Bundestag jährlich einen Bericht über die Erfahrungen mit der angewandten Methodik zur standardisierten Bürokratiekostenmessung sowie den Stand des Bürokratiekostenabbaus und die aktuelle Prognose, ob die von der Bundesregierung anvisierten Ziele der Bürokratiekostenmessung innerhalb des angegebenen Zeitraums erreicht werden.
Bürokratiekostenmessung mit dem Standardkostenmodell
Die Bürokratiekosten, deren Messung der Normenkontrollrat überprüfen soll, sind eng definiert. Betrachtet werden ausschließlich Informations- und Dokumentationspflichten (z. B. Daten oder Statistiken für Behörden zu beschaffen, verfügbar zu halten oder zu übermitteln) von Bürgern und Unternehmen, die auf Grund von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Satzungen oder Verwaltungsvorschriften bestehen.
Nicht betrachtet werden alle anderen Kosten aus staatlichen Regulierungsmaßnahmen (z. B. Umweltschutzauflagen wie die Höhe eines Schornsteines oder seine Ausrüstung mit Filteranlagen).
Die Bürokratiekosten sollen mit dem Standardkostenmodell (SKM) gemessen werden.
Mitglieder
Mitglieder des Normenkontrollrates sind:
- Johannes Ludewig (Vorsitzender), ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn
- Wolf-Michael Catenhusen (SPD)
- Hans Dietmar Barbier, Vorsitzender der Ludwig-Erhard-Stiftung
- Franz Schoser, ehem. Hauptgeschäftsführer DIHK
- Johannes Wittmann, ehemaliger Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
- Henning Kreibohm, ehemaliger geschäftsführender Gesellschafter der Bielefelder Beratungsfirma NordwestConsult und ehemaliger Herforder Oberkreisdirektor
- Gisela Färber, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
- Hermann Bachmaier (SPD)
Kritik
Die deutsche Wirtschaft kritisiert, dass dem Normenkontrollrat Kompetenzen fehlen und er in seiner Beratungstätigkeit eingeschränkt sei. Der Kontrollrat
- testet auf SPD-Antrag nur Gesetzesentwürfe der Bundesregierung, nicht aber solche der Fraktion; diese machen in etwa 30 % aller Entwürfe aus.
- beachtet bei seinen Betrachtungen nur die Kosten, welche durch Informationspflichten entstehen, nicht aber andere Belastungen. Kosten durch das „Steuer- oder Arbeitsrecht“[2] würden nicht erfasst. Ein Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft hat ergeben, dass die aus Berichts-, Antrags- und Statistikpflichten resultierenden Kosten eine vernachlässigbare Größe sind und deren Vereinfachung lediglich marginale Effekte erzeugt. Die entscheidenden Kosten resultieren aus Sozial-, Gesundheits-, Arbeitsschutz- und Verbraucherschutzstandards.
Daneben wird kritisiert, dass zur Bürokratiekostenmessung erst wieder sehr viel Bürokratie mit neuen Gremien und Formularen geschaffen wird und durch die reine Messung der Bürokratiekosten noch keine Bürokratie abgebaut wird.
Andere Länder
Neben der oben erwähnten holländischen „Actal“ gibt es auch in anderen Ländern vergleichbare Einrichtungen. So besteht in Großbritannien die „Regulatory Impact Unit“ (RIU). In den USA besteht der "Paperwork Reduction Act" als Rechtsgrundlage für Bürokratievermeidung.
Quellen
Weblink
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