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Niemandsland
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Der Ausdruck Niemandsland bezeichnet ein Gebiet, das niemandem gehört, also herrenlos ist, oder von niemandem besiedelt und gepflegt oder bewirtschaftet wird, im übertragenen Sinn auch ein besonders unwirtliches Gebiet. Typische Anwendungsfälle sind:
- für ein Grenzgebiet zwischen zwei Hoheitsgebieten, das keiner rechtlichen Hoheit unterstellt ist (vgl. "Neutrale Zone")
- für ein im Krieg umkämpftes, zwischen den Fronten liegendes Gelände
- in der Zeit der deutschen Teilung an der innerdeutschen Grenze zwischen DDR und Bundesrepublik für den Landstreifen zwischen der tatsächlichen Staatsgrenze und der Grenzbefestigung, der von der Bevölkerung nicht betreten werden durfte
- Ein Schiff in internationalen Gewässern gilt als Niemandsland, wenn es keine Staatsflagge führt oder die Besatzung das Schiff verlassen hat.
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