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Nationalsozialistisches Frauenbild

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Das Frauenbild während der Zeit des Nationalsozialismus war vordergründig von christlicher bürgerlicher Ideologie geprägt und betonte die Rolle als Mutter. Beeinflusst wurde das Idealbild durch andere Grundzüge nationalsozialistischer Ideologie wie Antisemitismus, Rassismus und Lebensraumpolitik.

Die ideale Frau sollte außerdem neben ihrer selbstverständlich arischen Abstammung sich durch Charaktereigenschaften wie Treue, Pflichterfüllung, Opferbereitschaft, Leidensfähigkeit und Selbstlosigkeit auszeichnen. Sie sollte zum Wohle der "Volksgemeinschaft" vor allem als Mutter ihre Pflicht erfüllen. In allen anderen Fragen wurde ihr nur ein sehr begrenztes Mitspracherecht eingeräumt. Entscheidungen zu treffen war den Männern vorbehalten.

Inhaltsverzeichnis

Frauen in der Partei

Die NSDAP verstand sich in erster Linie als Männerpartei, entsprechend martialisch war die Wahl ihrer Symbolik und ihres Auftretens. Frauen war der Zugang zu leitenden Parteigremien oder zur Parteiführung bereits seit 1921 verwehrt. Es galt ebenfalls eine Frauenquote für die Mitgliedschaft in der Partei - diese existierte jedoch nicht im modern verstandenen Sinne, um den Frauenanteil zu fördern, sondern um ihn gering zu halten, es handelte sich also um eine Maximalquote, deren niedrigster Stand bei 5% lag.

Juristische Stellung

Im Bürgerlichen Gesetzbuch war bereits seit 1900 der so genannte Gehorsamsparagraph §1354 verankert, der das Entscheidungsrecht in Eheangelegenheiten dem Mann zusprach. Mit dem Machtantritt Adolf Hitlers wurden einige Errungenschaften wieder rückgängig gemacht. So wurde den Frauen das passive Wahlrecht abgesprochen und sie wurden ab Ende 1934 nicht mehr in Justizberufen zugelassen. Während Männer ab dem 27. Lebensjahr auf Lebenszeit verbeamtet werden konnten, war für Frauen dazu ein Lebensalter von 35 vorgeschrieben.[1] Der Anteil der Studentinnen an einer Universität durfte 10% nicht überschreiten, des Weiteren wurden Frauen nicht mehr zur Habilitation zugelassen.

Ideologie - Die arische Frau

Die soziale Rolle der Frau wurde auf ihre Mutterrolle und Garant für „stählerne, kampfbereite” Nachkommen, reduziert. Sie sollte die ,,Quelle der Nation", ,,Hüterin der Kraft und der ewigen Größe der Nation" und ,,Wegbereiterin des Sieges" sein. Eine wesentliche Funktion der Frau sahen die Nationalsozialistischen Ideologen in der Bewahrerin und Weitergabe hochwertigen Erbmaterials.

Nach dem nationalsozialistischen Ideal sollte die Frau sich im Gegensatz zu den emanzipatorischen Entwicklungen in der Weimarer Republik wieder vermehrt dem Manne unterordnen, Gesetze schränkten Berufs- und Bildungschancen der Frauen deutlich ein. Der Muttertag und die Stiftung des Mutterkreuzes wurden 1938 institutionalisiert, "um die Rolle und Wertigkeit der Frau zu untermauern".

Joseph Goebbels sagte "den ersten, besten und ihr gemäßesten Platz hat die Frau in der Familie und die wunderbarste Aufgabe, die sie erfüllen kann, ist die, ihrem Volk Kinder zu schenken." Mit dieser Aussage bringt Goebbels die Programmatik der NS-Frauenpolitik auf den Punkt.

Politische Maßnahmen

  • Die Deutsche Frauenschaft NFS und das Deutsche Frauenwerk DFW waren die einzigen legalen Frauenorganisationen im „Dritten Reich“. Nachwuchsorganisation war der Bund Deutscher Mädel BDM.
  • Abtreibungen von „erbgesunden deutschen Frauen“ waren nicht erwünscht. War hingegen eine „rassisch minderwertige Frau“ schwanger, wurde sie oft zur Abtreiung gedrängt.
  • Wohlfahrtsstaatliche Stabilisierung der Familien, die Kinder wünschen, wurden eingeführt. So wurden 1933 Ehestandsdarlehen an die Ehemänner ausgezahlt - mit der Bedingung, dass die zukünftige Ehefrau vor der Eheschließung berufstätig war und den Beruf aufgab. Die Abzahlung des Kredites verringerte sich um ein Viertel pro Geburt eines Kindes. Staatlich veranschlagtes Soll waren somit vier Kinder.
  • Im Gegensatz wurden die Steuern für Kinderlose erhöht.
  • Ein weiterer Anreiz waren die staatliche Kinderbeihilfe von zehn Reichsmark ab 1936.
  • Am 21. Mai 1939 wurde erstmals das Mutterkreuz verliehen. Am Muttertag erhalten Frauen mit ,,überdurchschnittlicher Gebärleistung" erstmalig das Ehrenkreuz der deutschen Mutter. Für vier Kinder Bronze, ab sechs Kindern Silber und für acht und mehr Kinder das Ehrenkreuz in Gold. Dennoch entfallen 1939 auf eine Durchschnittsehe 1,3 Kinder.

Zitate

  • "Die Welt der Frau [sei] die Familie, ihr Mann, ihre Kinder, ihr Heim" (Hitler, München 1936)
  • Die unvermeidliche Folge des weiblichen Massenstudiums und des Eindringens der Frau in alle männlichen Berufe sind Blaustrumpfkultur und Frauenherrschaft. ...“ und
  • Welche Tragik wäre es, wenn das deutsche Volk, das männlichste Volk der Welt, das Volk der Dichter und Denker, der Pionier des kulturellen und technischen Fortschritts mit seiner mehr als tausendjährigen Kultur dem Feminismus anheim fiele und durch diese Volksentartung zugrunde ginge!.......

(Josef Rompel: „Die Frau im Lebensraume des Mannes, Emancipation und Staatswohl, Darmstadt 1932, S. 6 und S, 43)

  • Als erreichbares Ziel muss jedoch abgesteckt werden: Die Mutter soll ganz ihren Kindern und der Familie, die Frau sich dem Manne widmen können und das unverheiratete Mädchen soll nur auf solche Berufe angewiesen sein, die der weiblichen Wesensart entsprechen. Im übrigen soll jede Berufstätigkeit dem Manne überlassen bleiben.

(Rudolf Frick, in Völkischer Beobachter vom 12. Juni 1934)

Belegstellen

  1. § 1a im Reichsbeamtengesetz vom 31. März 1873 in der Fassung des Gesetzes vom 30. Juni 1933

Siehe auch

Literatur

  • Rita Thalmann: Frausein im Dritten Reich, Ullstein-Verlag, 1987 ISBN 3548330819 (Originalausgabe 1984 im Carl-Hanser-Verlag ISBN 3446135790)
  • Dorothee Klinksiek: Die Frau im NS-Staat, Dt. Verlagsanstalt, Stuttgart, 1984, ISBN 3421061009

Weblinks

Wikipedia
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