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Nationale Rotkreuz-Gesellschaft

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Als nationale Rotkreuz-Gesellschaften werden Organisationen bezeichnet, die in ihrem jeweiligen Heimatland als freiwillige Hilfsgesellschaften Aufgaben übernehmen, die sich aus den Genfer Konventionen und den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören vor allem die humanitäre Hilfeleistung im Fall von bewaffneten Konflikten und anderen Notsituationen von großem Ausmaß wie Naturkatastrophen, die Organisation von Such- und Auskunftsdiensten für diese Situationen sowie die Verbreitung der Kenntnisse des humanitären Völkerrechts. In vielen Ländern mit mehrheitlich islamischer Bevölkerung verwenden die entsprechenden Organisationen anstelle des Symbols des Roten Kreuzes den Roten Halbmond und werden dementsprechend als nationale Rothalbmond-Gesellschaften bezeichnet. Wenn eindeutig erkennbar ist, dass der Kontext der Beschreibung einen Bezug zur Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung hat, wird oft nur der Begriff nationale Gesellschaft verwendet. Auch die israelische Organisation Magen David Adom, die seit ihrer Gründung einen roten Davidstern als Emblem nutzt, wird in der Regel ohne weiteren Zusatz als nationale Gesellschaft Israels bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Anerkennung von nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften

Entsprechend den in den Statuten der Internationalen Bewegung enthaltenen Grundsätzen kann es in jedem Land nur eine einzige nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft geben. Eine Hilfsorganisation, die den Status einer nationalen Gesellschaft anstrebt, muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, die in den Statuten der Bewegung festgelegt sind. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei die Anerkennung durch die Regierung des jeweiligen Heimatlandes. Weitere wichtige Grundsätze sind die rechtliche Unabhängigkeit der Organisation, die Verwendung eines der in den Genfer Konventionen und ihren Zusatzprotokollen definierten Symbole als Emblem, die Fähigkeit zur vollen Erfüllung der sich ergebenden Aufgaben, die unterschiedslose Aufnahme von Mitgliedern und die Respektierung des humanitären Völkerrechts sowie der Prinzipien der Bewegung.

Von Seiten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung ist das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) für die Anerkennung zuständig. Jede anerkannte nationale Gesellschaft ist darüber hinaus Mitglied der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften. Derzeit (Stand September 2006) sind [[iste der nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften]|185 nationale Gesellschaften]] anerkannt. Von diesen verwenden 151 das Rote Kreuz und 33 den Roten Halbmond als Emblem, Magen David Adom verwendet innerhalb der Grenzen Israels den Roten Davidstern und bei Auslandseinsatzen den Roten Kristall. Zwei weitere Organisationen, nämlich die nationalen Gesellschaften Eritreas und Tuvalus, haben derzeit Beobachter-Status in der Generalversammlung der Föderation.

Organisation und Aufgaben

Jede nationale Gesellschaft ist, trotz ihrer formalen Unabhängigkeit, hinsichtlich ihrer Organisation und Tätigkeit an die Rechtslage in ihrem Heimatland gebunden. In vielen Ländern existieren deshalb spezielle Rotkreuz-Gesetze oder Verträge zwischen den Regierungen und der jeweiligen nationalen Gesellschaft, um die von der Bewegung geforderte volle Unabhängigkeit zu gewährleisten. Nationale Gesellschaften sind in der Regel als gemeinnützig tätige Organisationen anerkannt. Sie finanzieren ihre Arbeit vorwiegend durch staatliche Zuschüsse der Regierungen und Behörden ihrer jeweiligen Heimatländer, durch Einnahmen aus wirtschaftlicher Betätigung und durch Spenden von Privatpersonen, Firmen und anderen Institutionen.

Aus dem humanitären Völkerrecht und den Statuten der Bewegung ergeben sich verschiedene Aufgaben. Zu diesen zählt die humanitäre Hilfeleistung im Fall von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und ähnlichen Notsituationen, die Organisation von Such- und Auskunftsdiensten für diese Situationen, sowie die Verbreitung der Kenntnisse des humanitären Völkerrechts. Die nationalen Gesellschaften können darüber hinaus freiwillig weitere Aufgaben im humanitären, medizinischen und sozialen Bereich übernehmen. Zu diesen Aufgabenfeldern gehören beispielsweise der Altenpflegedienst, die Kinderbetreuung und andere soziale Dienstleistungen, der Rettungsdienst, die Wasser- und Bergrettung oder das Blutspendewesen.

Historische Aspekte

Die erste nationale Rotkreuz-Gesellschaft der Geschichte wurde im November 1863 im Königreich Württemberg in Form des Württembergischen Sanitätsvereins gegründet, im Januar 1864 folgte der Verein zur Pflege verwundeter Krieger im Großherzogtum Oldenburg. Aus beiden Vereinen entstanden später Landesverbände des Deutschen Roten Kreuzes. Weitere Gesellschaften folgten 1864 in Belgien, Preußen, Dänemark, Frankreich und Spanien. Das Schweizerische Rote Kreuz entstand am 17. Juli 1866, das Österreichische Rote Kreuz am 14. März 1880 und das Deutsche Rote Kreuz am 25. Januar 1921.

Weblinks

Wikipedia
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