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Nachsendeauftrag
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Ein Nachsendeauftrag ist ein Auftrag an ein Postunternehmen , seine Post vorübergehend oder dauerhaft an eine andere Anschrift zuzustellen. Nachsendeaufträge sind in Deutschland bei der Deutschen Post (seit 2003), Österreich und der Schweiz entgeltpflichtig und zeitlich begrenzt.
Historische Entwicklung
Eine lange Zeit war die Nachsendung von Postsendungen kostenfrei, wenn der Empfänger seinen Wohn- oder Aufenthaltsort verändert hatte und eine Nachsendung beantragt wurde. Der Absender konnte die Nachsendung durch eine entsprechende Vorausverfügung untersagen. Nachgesandt wurden z. B. gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen, Post- und Zahlungsanweisungen, Postzustellungsaufträge, aber auch Werbesendungen. Für nachgesandte Pakete und Wertsendungen wurde das Porto nachberechnet. Kleinere Änderungen hat es im Laufe der Jahre gegeben. Besondere Vorschriften gab es beim Umzug ins Ausland. Seit 1933 verlieren Nachsendeanträge nach einer bestimmten Frist ihre Gültigkeit.
Aktuelle Situation
Am 1. Januar 2003 wurde der Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post AG durch den "Auftrag zur Nachsendung von Briefsendungen" abgelöst. Dieser Auftrag kann auf die Nachsendung von Paketen und Päckchen -gegen ein Zusatzentgelt-. erweitert werden.
Ein Nachsendeauftrag für Privatkunden der Deutschen Post AG kostet zur Zeit (Stand 1. Januar 2007) 15,20 € für sechs Monate, für zwölf Monate 25,20 €. Geschäftskunden zahlen 30,20 € für sechs Monate bzw. 50,20 € für zwölf Monate. Auch Mitbewerber der Deutschen Post, wie zum Beispiel die PIN AG, bieten Nachsendeaufträge -teils kostenlos, aber auf die entsprechenden Zustellgebiete begrenzt- an.
Obwohl einfache Einschreiben in Deutschland nachgesandt werden, trifft dies eventuell nicht auf Gerichtsbriefe (z.B. gerichtliche Mahnbescheide) und ähnliche Amtssachen zu, da eine Nachsendung bei diesen Sendungen häufig vom Absender ausgeschlossen wird (Vorausverfügung). Durch diesen Umstand können trotz Nachsendeauftrag wichtige Fristen verstreichen. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Die Wiedereinsetzung wird nur gewährt, wenn die Partei trotz Beachtung der erforderlichen Sorgfalt die Frist nicht einhalten konnte.
Weblinks
- Nachsenden in Deutschland
- Nachsenden in Österreich
- Nachsenden in der Schweiz
- Briefe und Pakete während des Urlaubs - wohin damit? Online-Familienhandbuch
- Nachsendeservice der PIN AG
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