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Nachrichtendienstliche Mittel

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Mit dem Begriff Nachrichtendienstliche Mittel werden (geheimdienstliche) Methoden, Gegenstände und Instrumente der heimlichen Informationsbeschaffung bezeichnet (vgl. § 8 Abs.2 Bundesverfassungsschutzgesetz). In den Gesetzen, die die Befugnisse der deutschen Nachrichtendienste regeln, wird dieser generalklauselartige Begriff nicht abschließend definiert, wohl um die sich aus dem Gesetz ergebenden Möglichkeiten der Geheimdienste nicht einzuschränken.

Zu den nachrichtendienstlichen Mitteln gehören unter anderem Observation, geheime Fotografie, V-Leute, Tarnmittel und die Überwachung des Brief-, Post- oder Fernmeldeverkehrs.

David Shayler offenbarte, dass Finanzierung von Terroristen zwecks Ermordung fremder Staatsoberhäupter (hier: Ghaddafi) ebenfalls zu den nachrichtendienstlichen Mitteln der westlichen Geheimdienste gehört. Im Gegenzug erhalten sie Gegenleistungen, z.B. Gefangene und Informationen.

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