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Mutterpass
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Bild:Mutterpass Frontseite.jpg
Bild eines unbeschrifteten deutschen Mutterpasses
Bei Verlust muss ein neuer Pass beim Frauenarzt beantragt werden, in den alle bisherigen Daten, die von den Frauenärzten bis dahin festgestellt und bei sich gespeichert wurden, erneut eingetragen werden.
Eingeführt wurde der Pass in Deutschland im Jahr 1961, um die Ergebnisse der freiwilligen und gesetzlich geregelten Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft festhalten und jederzeit bereithalten zu können. Es wird daher vom Berufsverband der Frauenärzte empfohlen, dass Schwangere den Mutterpass während der Schwangerschaft stets bei sich tragen.
In Österreich gibt es den vergleichbaren Mutter-Kind-Pass, in den auch die Kindervorsorgeuntersuchungen eingetragen werden.
Weblinks
- Interaktive Erläuterungen zu den Einträgen im Mutterpass
- Arzneimittelpass für Schwangerschaft vom DGK
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