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Mozilla Public License
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Die Mozilla Public License (MPL) ist eine Open-Source-Lizenz und wurde von der Firma Netscape 1998 für die Code-Freigabe des damals geplanten Netscape Communicator 5 entwickelt. Version 1.0 wurde von Mitchell Baker, als sie als Anwalt für Netscape arbeitete, und Version 1.1 durch die Mozilla Foundation entworfen.
Ihr Haupteinsatzfeld ist die Lizenzierung des Mozilla Webbrowsers und zugehöriger Software. Sie wurde inzwischen durch andere für deren Software adaptiert, so z. B. von Sun Microsystems als Common Development and Distribution License für OpenSolaris.
Die MPL gilt als „sehr schwache Copyleft“-Lizenz und wird manchmal als Kompromiss zwischen der GNU General Public License (GPL) und der BSD-Lizenz angesehen, auch wenn die MPL auch Restriktionen hat, die über die beiden Lizenzen hinaus gehen. Grundsätzlich müssen geänderte oder kopierte Quelltextdateien weiterhin unter der MPL bleiben, dürfen jedoch zusammen mit proprietärem Code für ein Programm verwendet werden. Somit kann eine proprietäre Version von unter der MPL stehenden Open Source-Programmen veröffentlicht werden – beispielsweise der Netscape Navigator ab der Version 6, der eine proprietäre Version von der entsprechenden Mozilla Suite bzw. Mozilla Firefox ist. Ein starkes Copyleft wie die GPL hat die MPL also nicht.
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MPL vs. GNU (L)GPL
Neben vielen teilweise sehr bedeutenden kleineren Unterschieden, unterscheiden sich die LGPL und die MPL darin, was als Teil dieser zählt und was proprietär bzw. eine inkompatible Lizenz haben darf. Bei der LGPL muss der LGPL-Code auch weiterhin selbstständig abgeschlossen "Funktionsfähig" bzw. kompilierbar sein.[1] Bei der MPL ist nur entscheidend, dass die Quelldateien einzeln entweder unter der MPL stehen oder auch nicht. Dies ist eine sehr schwache Bedingung, da insbesondere einzelne Objekte immer auch eine andere Datei haben können. Bei der MPL kann der Code so stark mit proprietären integriert sein, dass dieser auch kaum davon zu trennen ist.
Da die MPL zur (L)GPL inkompatibel ist, insbesondere nach Meinung der Free Software Foundation (FSF), stellt Mozilla ihre Programme ebenfalls unter den GNU Lesser General Public License und der GPL bereit.[2] Dadurch wurde ebenfalls das Problem gelöst, dass Debian sich nicht in der Lage sieht Programme unter der MPL zu vertreiben.[3] Auch andere folgten diesem Beispiel, wie AOL, der den AOLserver nun zusätzlich unter der GPL veröffentlicht.
MPL und Debian
Die MPL gilt als DFSG-inkompatibel[4] (und damit unfrei nach Debian), da die MPL vorschreibt, dass der Quellcode 6 Monate lang nach der Verbreitung auch weiterhin zur Verfügung steht. Dies wird als unzumutbar angesehen, da durch die Verfügungstellung einerseits hohe Kosten entstehen können, andererseits dies nicht wirklich garantiert werden kann (z. B. Serverabsturz ist dann ein Lizenzbruch). Es ist nicht nur so, dass Debian die MPL als unfrei ansieht, sondern Debian sieht sich sogar nicht in der Lage die MPL zu erfüllen,[3] d. h. MPL-Programme können auch nicht in der Sektion non-free vertrieben werden (im Gegensatz zu einigen proprietären Programmen).
Siehe auch
- Public Documentation License – MPL für Dokumentationen
- Initial Developer's PUBLIC LICENSE – eine Variante der MPL
Weblinks
- Mozilla Public License 1.1, englisch
- (Annotated) Mozilla Public License 1.1., englisch
- MPL FAQ, englisch
Einzelnachweise
- ↑ GNU.de: GNU Lesser General Public License – Deutsche Übersetzung der Version 2.1, §2
- ↑ Mozilla.org: Mozilla Relicensing FAQ
- . a b Debian-Legal-Mailingliste, Walter Landry: Re: MPL license, englisch
- ↑ Debian Wiki: The DFSG and Software Licenses, englisch
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