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Morgensprache
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Die Morgensprache bezeichnet ein Gespräch am Morgen, in dem Angelegenheiten von Zünften, Gilden oder der Kaufmannschaft geregelt wurden, die nicht von Bestimmungen der Obrigkeit erfasst waren. Die Morgensprache konnte dabei auch gerichtliche Funktionen übernehmen („gehegte Morgensprache“).
Als Morgensprache bezeichnet man auch einen spätmittelalterlichen Ehevertrag aus der Zeit um 1400. Ein solcher Vertrag wurde am Morgen nach vollzogener Ehe abgeschlossen. Zur Bestätigung der Absprachen wurden Zeugen gewählt, „gekorne brutlude“. Da in der Morgensprache auch frühere Absprachen geändert werden konnten, wurden in dieser auch ältere Absprachen wiederholt und von den Zeugen bestätigt.
In Köln bezeichnete der Begriff „Große Morgensprache“ die Verlesung der Stadtordnung durch den Magistrat von der Lehne der Rathauslaube aus mit dem Ziel, die Ordnung in der Stadt zu festigen.
In Hamburg findet zur Erinnerung an die Hansetradition seit 2005 wieder regelmäßig eine Morgensprache statt.
Literatur
- Monika Fehse, Der Städter Conrad von Soest - eine sozialgeschichtliche Einordnung, in: Thomas Schilp und Barbara Welzel (Hrsg.), Dortmund und Conrad von Soest im spätmittelalterlichen Europa, Bielefeld (Verlag für Regionalgeschichte) 2004, ISSN 1612-8648, ISBN 3-89534-533-4
- Fritz Barich, IV. Die Dortmunder Morgensprachen 1600-1617, in: Beiträge zur Geschichte Dortmunds und der Grafschaft Mark, herausgegeben von dem Historischen Vereine für Dortmund und die Grafschaft Mark, Band XIII, Dortmund 1905, S. 238, Nr. 678
Weblinks
- Deutsches Rechtswörterbuch: Die Morgensprache als Zunft- und Gildeversammlung
- Grimmsches Wörterbuch
- Die Welt zur Hamburger Morgensprache von heute
- Kölner Morgensprache von 1456 zum Bierausschank
- zur Kölner Morgensprache
- Beispiel für einen Ehevertrag
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