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Mitbestimmungsergänzungsgesetz

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Das Mitbestimmungsergänzungsgesetz (MontanMitbestGErgG) ist das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Montanbetrieb).

Das Mitbestimmungsergänzungsgesetz, in Kraft seit 7. August 1956, wurde zuletzt am 18. Mai 2004 geändert.

Inhalt

  • Art. 1: Mitbestimmung in herrschenden Unternehmen
  • Art. 2: Anwendung und Änderung des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Art. 3: Übergangs- und Schlußvorschriften

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