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Miranda v. Arizona

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Miranda v. Arizona
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Entschieden: 13. Juni 1966
Rubrum: Ernest Arthur Miranda versus Arizona
Fundstelle: 384 U.S. 436; 86 S. Ct. 1602; 16 L. Ed. 2d 694; 1966 U.S. LEXIS 2817; 10 A.L.R.3d 974
Sachverhalt: Berufung eines geständigen Angeklagten, der vor seiner Vernehmung nicht belehrt wurde, schweigen zu können und anschließend verurteilt wurde
Vorverfahren: Schuldspruch; Obergericht Arizona: Schuldspruch bestätigt 401 P.2d 721 (Ariz. 1965); US Supreme Court certiorari erlassen 382 U.S. 925 (1965)
Nachverfahren: Schuldspruch nach Zurückverweisung; Obergericht Arizona: Schuldspruch bestätigt 450 P.2d 364 (Ariz. 1969); Oberstes Gericht Arizona: weitere Anhörung abgelehnt 11. März 1969; US Supreme Court certiorari abgelehnt 396 U.S. 868 (1969)
Aussage
Das im 5. Zusatzartikel zur Verfassung verbriefte Recht gegen Selbstbelastung verpflichtet die Strafverfolgung, Verdächtige über ihr Recht zu Schweigen und ihr Recht auf einen Anwalt aufzuklären.
Positionen
per curiam: Richter Earl Warren (Vorsitz), Black, Douglas, Brennan, Fortas
abweichende Meinung: Richter Clark
Mindermeinung: Richter Harlan, Stewart, White
Angewandtes Recht
Verfassung der Vereinigten Staaten, 5. und 6. Zusatzartikel

Miranda v. Arizona bezeichnet ein bedeutendes Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten. Danach müssen Verdächtige in Strafsachen vor der polizeilichen Vernehmung auf ihr Recht, einen Anwalt heranzuziehen und ihr Recht, zu schweigen, hingewiesen werden.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund

Im Jahr 1963 wurde Ernesto Miranda wegen Raubs, Entführung und Vergewaltigung festgenommen. Er wurde von der Polizei verhört und legte sogleich ein Geständnis ab. Während der gerichtlichen Verhandlung bot die Staatsanwaltschaft nur Mirandas Geständnis als Beweismittel an. Miranda wurde der Entführung und der Vergewaltigung schuldig gesprochen und zu 20 bis 30 Jahren Gefängnis verurteilt. Mirandas Anwalt legte Berufung beim Obersten Gerichtshof Arizonas ein, wurde aber abgewiesen. Daraufhin rief er die höchste Instanz an, den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten.

Die Entscheidung

Der Vorsitzende Earl Warren, ein ehemaliger Staatsanwalt, verkündete das Urteil des Gerichts: Auf Grund der zwanghaften Natur polizeilicher Verhöre ist kein Geständnis zuzulassen, wenn der Verdächtige nicht vorher über seine im 5. und 6. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten verbrieften Rechte belehrt wurde und er auf diese ausdrücklich verzichtet. Entsprechend wurde Mirandas Verurteilung aufgehoben.

Gleichzeitig legte der Oberste Gerichtshof eine Reihe von Anforderungen für polizeiliche Verhöre fest:

“The person in custody must, prior to interrogation, be clearly informed that he has the right to remain silent, and that anything he says will be used against him in court; he must be clearly informed that he has the right to consult with a lawyer and to have the lawyer with him during interrogation, and that, if he is indigent, a lawyer will be appointed to represent him.”

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Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Miranda_v._Arizona, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
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„Die Person in Gewahrsam muss vor dem Verhör klar darüber informiert werden, dass sie das Recht hat zu schweigen und dass alles, was sie sagt, vor Gericht gegen sie verwendet wird; sie muss klar darüber informiert werden, dass sie das Recht hat, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, in seiner Anwesenheit verhört zu werden und, sollte sie mittellos sein, einen Anwalt zur eigenen Verteidigung gestellt zu bekommen.“

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Das Gericht bestimmte auch, wie zu verfahren sei, wenn ein Verdächtiger seine Rechte ausüben möchte:

“If the individual indicates in any manner, at any time prior to or during questioning, that he wishes to remain silent, the interrogation must cease […] If the individual states that he wants an attorney, the interrogation must cease until an attorney is present. At that time, the individual must have an opportunity to confer with the attorney and to have him present during any subsequent questioning.”

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„Wenn die Person auf irgendeine Art und Weise vor oder während des Verhörs zum Ausdruck bringt, dass sie schweigen möchte, muss das Verhör abgebrochen werden […] Wenn die Person erklärt, dass sie einen Anwalt wünscht, muss das Verhör so lange unterbrochen werden, bis ein Anwalt anwesend ist. Zu diesem Zeitpunkt muss der Person die Gelegenheit gegeben werden, sich mit ihrem Anwalt zu beraten, und in seiner Anwesenheit verhört zu werden.“

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Bild:Miranda justice brennan.jpg
Justice Brennans Kommentare zum Miranda-Urteil

Obwohl die American Civil Liberties Union den Gerichtshof dazu aufforderte, zu verlangen, dass bei allen polizeilichen Verhörungen ein Anwalt verpflichtend anwesend sein müsse, weigerte sich Warren in seinem Urteil, so weit zu gehen.

Warren bezog sich bei der Urteilsbegründung auch auf die Praxis des FBI und die Richtlinien des Uniform Code of Military Justice, die beide die Belehrung eines Verdächtigen über seine Recht zu schweigen vorschrieben. Beim FBI musste der Hinweis auch einen Verweis auf das Recht auf einen Anwalt enthalten.

Die Richter, die das Urteil ablehnten, sprachen sich gegen die Hinweispflichten aus, da sie davon ausgingen, dass Verdächtige immer einen Anwalt fordern und keine Geständnisse mehr ablegen würden. Sie sahen den Urteilsspruch als Überreaktion auf das Problem von Verhörungen unter Zwang an.

Auswirkungen des Urteils

Miranda wurde ein zweites Mal vor Gericht gestellt. Das Geständnis konnte nicht benutzt werden, stattdessen berief sich die Staatsanwaltschaft auf Zeugenaussagen und anderes Beweismaterial. Miranda wurde abermals schuldig gesprochen und verbrachte elf Jahre im Gefängnis.

Nach dem Urteil wurden Polizisten bundesweit ausgebildet, bei Verhaftungen Verdächtige über ihre Rechte aufzuklären. Diese Aufklärungspflicht ist heute als Miranda Warning (deutsch: Miranda-Hinweis) bekannt.

Das Miranda-Urteil wurde kurz nach Verkündung weitläufig kritisiert, da viele der Ansicht waren, dass es ungerecht sei, Kriminelle über ihre Rechte aufzuklären. Richard M. Nixon und andere politisch Konservative verurteilten Miranda dafür, dass es die Effizienz der Polizeiarbeit untergrabe und nur zu einem Anstieg der Kriminalität beitragen würde. Nixon versprach nach seinem Amtsantritt als Präsident der Vereinigten Staaten, dass er nur Richter zum Obersten Gerichtshof ernennen würde, die die Verfassung eng auslegten und sich als Richter zurückhielten. Der Crime Control and Safe Streets Act, ein Bundesgesetz im Jahr 1968, versuchte, Miranda für Straftaten auf Bundesebene aufzuheben. Der Inhalt des Gesetzes wurde aber nie auf seine Verfassungstauglichkeit geprüft, weil sich keine Staatsanwaltschaft darauf im Rahmen eines Strafverfahrens berief.

Mit den Jahren wurde Miranda allerdings allgemein anerkannt und akzeptiert. Auf Grund der großen Anzahl exportierter amerikanischer Polizeiserien wurden die Miranda-Rechte auch weltweit bekannt.

Spätere Entwicklungen

Seit der ursprünglichen Entscheidung haben Gerichte ebenfalls bestimmt, dass der Hinweis auf die Rechte „bedeutsam“ sein muss. Der Verdächtige wird also gefragt, ob er seine Rechte auch versteht. Weiterhin haben Gerichte festgelegt, dass die Aufgabe dieser Rechte mit vollem Wissen und Verständnis und unter freiem Willen erfolgen muss. An vielen Polizeidienststellen gibt es seitdem Formulare, mit denen Verdächtige mit ihrer Unterschrift ihre Miranda-Rechte aufgeben können.

Ein Geständnis, das unter Verletzung der Miranda-Rechte zustande kam, kann trotzdem benutzt werden, um widersprüchliche Aussagen des Verdächtigen anzufechten. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn der Verdächtige sein Recht zu schweigen während der Verhandlung aufgibt und selbst aussagt[1].

Eine „spontane“ Aussage des Verdächtigen in Gewahrsam, der nicht auf seine Rechte hingewiesen wurde, kann ebenso als Beweis benutzt werden, solange diese Aussage nicht als Antwort auf Fragen der Polizei oder anderem polizeilichen Verhalten beruht, das solch eine Aussage gefördert hätte[2].

Weiterhin gibt es eine Ausnahme zum Schutz der „öffentlichen Sicherheit“, wenn der Miranda-Hinweis nicht gegeben wird, weil zur Abwendung einer allgemeinen Gefahr ein sofortiges Verhör nötig ist. In diesem Fall kann der Verdächtige von der Polizei ohne Hinweis befragt und seine Antworten vor Gericht gegen ihn verwendet werden[3].

Miranda überstand auch seine Überprüfung im Fall Dickerson v. United States im Jahr 2000, als ein Bundesgesetz zur Debatte stand, das Miranda aufheben sollte. Die Frage war, ob die Verfassung selbst den Hinweis vorschrieb oder ob es ein Ergebnis richterlicher Auslegung ist. Im Fall Dickerson entschieden die Richter mit sieben zu zwei Stimmen, dass „die Hinweise ein Bestandteil der nationalen Kultur geworden sind“. In einer ablehnenden Meinung bestritt Richter Antonin Scalia, dass der Hinweis von der Verfassung vorgeschrieben wurde, und erklärte, dass eine Verletzung der Vorgaben in Miranda nicht verfassungswidrig sei.

Regelung in Deutschland

In Deutschland wurde kurz nach der Reichsgründung mit der Strafprozessordnung (StPO) eine einheitliche Regelung erlassen, die am 1. Oktober 1879 in Kraft trat. Zur Umsetzung des Nemo-Tenetur-Grundsatzes[4] wurde ein System auf mehreren Ebenen geschaffen:

Anmerkungen

  1. Vgl. Harris v. New York, 401 U.S. 222 (1971)
  2. Vgl. Rhode Island v. Innis, 446 U.S. 291 (1980)
  3. Vgl. New York v. Quarles, 467 U.S. 649 (1984)
  4. Nemo tenetur se ipsum accusare. – Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten.

Siehe auch

Literatur

  • Gary L. Stuart: Miranda. The Story of America’s Right to Remain Silent. University of Arizona Press, Tucson 2004, ISBN 0816523134

Weblinks

Wikipedia
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