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Ministerialrat

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Ministerialrat (MR / MinR) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung von bestimmten Beamten in Ministerien (Oberste Behörden der Länder oder des Bundes). Ministerialräte gehören zum sog. höheren Dienst der Verwaltung in der Besoldungsgruppe A 16 oder B 2 und B 3. Bei anderen Behörden ist die entsprechende Bezeichnung "Leitender Direktor" (A 16, mit Zusatz der Fachrichtung z. B. Leitender Regierungsdirektor oder Leitender Branddirektor) bzw. ein eine entsprechende Bezeichnung aus der Besoldungsgruppe B 2 (z. B. Abteilungsdirektor oder Direktor und Professor). Meist sind Ministerialräte als Referatsleiter tätig. Sie haben damit die Zuständigkeit für ein bestimmtes Fachgebiet auf der untersten Ebene eines Ministeriums. In der Regel leiten sie Teams von mehreren Personen. Die Organisationseinheit, die ein Ministerialrat leitet, ist ein Kernelement politischen Verwaltungshandelns, das oft auch als "Rückgrat" einer Landesregierung oder der Bundesregierung gilt.

Nach Landesrecht wird in einigen Bundesländern den entsprechenden Beamten, die bei den Landtagen tätig sind, die Amtsbezeichung Parlamentsrat zugewiesen.

Siehe auch: Ämter in Bundesministerien

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