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Militärgericht

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Ein Militärgericht oder Militärtribunal ist ein Gericht, das aus Militärrichtern besteht und die Strafgerichtsbarkeit über Angehörige des Militärs ausübt. Vom Militärgericht zu unterscheiden ist das Standgericht, das während eines lokal ausgerufenen Standrechts gilt, und dort auch für Militärangehörige.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Deutschland bis 1945

Nach Gründung des Deutschen Reiches 1871 wurde das Reichsmilitärgericht gegründet. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs wurde die Militärgerichtsbarkeit aufgehoben. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde 1935 wieder eine Militärgerichtsbarkeit errichtet. Die unterste Instanz hieß Kriegsgericht, das höchste Militärgericht war das Reichskriegsgericht. In der Schlussphase des 2. Weltkriegs ließ Hitler so genannte Fliegende Kriegsgerichte einrichten, die nicht mehr an die bis dahin anzuwendenden Verfahrensbstimmungen gebunden waren. Sie verurteiten vor allem Verdachtsfälle der Fahnenflucht.

DDR

In der DDR wurde mit Bildung der NVA 1956 die Militärgerichtsbarkeit eingeführt. Sie bestand aus Militärgerichten, Militärobergerichten und dem Militärkollegium des Obersten Gerichtes der DDR. Für jeden der beiden Militärbezirke (MB 3 in Leipzig und MB 5 in Neubrandenburg ) war ein Militärobergericht eingerichtet. Es gab auch Militärstaatsanwälte. Die Diensstellen der Militärstaatsanwälte verfügten über Ermittler (Untersuchungsführer), die die Aufgaben wahrnahmen, die im zivilen Bereich der Kriminalpolizei zugewiesen sind. Die zivilen Polizei- und Justizbehörden waren für die NVA nicht zuständig. Die Militärrichter und -Staatsanwälte waren Angehörige der NVA, trugen Uniform und hatten militärische Dienstgrade.

Bundesrepublik Deutschland

Die Bundeswehr hat keine eigenen Wehrgerichte, ihre Angehörigen unterliegen der zivilen Justiz. Für die Entscheidungen nach der Wehrdisziplinarordnung und der Wehrbeschwerdeordnung sind aber besonders eingerichtete Truppendienstgerichte zuständig. Das Grundgesetz ließe eigene Wehrgerichte für den Verteidigungsfall, für Auslandseinsätze sowie für Schiffe auf Hoher See zu, bislang wurden diese jedoch nicht eingerichtet.

Schweiz

In der Schweiz gibt es 8 Militärgerichte erster Instanz, 3 Militärappellationsgerichte und als oberste Instanz das Militärkassationsgericht.

USA

In den Vereinigten Staaten nehmen verschiedene Behörden, namens Judge Advocate General's Corps (JAG) der jeweiligen Teilstreitkräfte, die Aufgaben der Ermittlungen und Gerichtsverhandlungen wahr. Die Strafverfolgung übernehmen Bundesbehörden, wie der Naval Criminal Investigative Service (NCIS) oder das United States Army Criminal Investigation Command mit seinen einzelnen Divisionen (CID).

Nachdem der Oberste Gerichtshof der USA (Supreme Court) die Militärtribunale auf dem Militärstützpunkt Guantánamo für unrechtmäßig erklärte hatte,[1] schuf die Regierung George W. Bushs im Oktober 2006 mit der Einführung des Gesetzes Military Commissions Act die gesetzliche Grundlage, sogenannte „feindliche, ausländische Kämpfer “ („illegal enemy combatants“) von Militärgerichten aburteilen zu lassen. Im Februar 2007 wurden die letzten formalen Hindernisse beseitigt und die Einrichtung der Sondertribunale vom Weißen Haus per Dekret veranlasst.[2] Nach überwiegender Ansicht steht dies im Widerspruch zur amerikanischen Verfassung und Menschenrechtskonvention.

Siehe auch

Literatur

  • Manfred Messerschmidt, Fritz Wüllner: Die Wehrmachtjustiz im Dienste des Nationalsozialismus. Zerstörung einer Legende, Baden-Baden 1987. ISBN 3789014664
  • Hermine Wüllner (Hrsg.): " ... kann nur der Tod die gerechte Sühne sein". Todesurteile deutscher Wehrmachtsgerichte. Eine Dokumentation. Baden-Baden: Nomos Verlags-Gesellschaft, 1997. 317 S. ISBN 3-7890-5104-7


Zitatquellen, -nachweise
  1. diepresse.at: Urteil: Anfang vom Ende für Guantánamo. 30.06.2006.
  2. diepresse.at: USA: Weg für militärische Sondertribunale frei. 15.02.2007.


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