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Medizinproduktegesetz

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Medizinproduktegesetz (kurz MPG) bezeichnet in Deutschland und Österreich die nationale Umsetzung der europäischen Richtlinie 93/42/EWG, die seit dem 1. Januar 1995 in Kraft ist.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Die deutsche Fassung enthält die technischen, medizinischen und Informations-Anforderungen sowie Betreiber- und Anwendervorschriften für Medizinprodukte.

Basisdaten
Titel: Gesetz über Medizinprodukte

<tr> <td>Kurztitel:</td> <td>Medizinproduktegesetz</td> </tr> <tr> <td>Abkürzung:</td> <td>MPG</td> </tr>

Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
FNA: 7102-47

<tr><td>Ursprüngliche Fassung vom:</td><td>2. August 1994 (BGBl. I S. 1963)</td></tr>

Inkrafttreten am: 1. Januar 1995

<tr> <td>Letzte Neufassung vom:</td> <td>7. August 2002</td> </tr><tr> <td>Letzte Änderung durch:</td> <td>Art. 145 VO vom 31. Oktober 2006
(BGBl. I S. 2407, 2423)</td> </tr><tr> <td>Inkrafttreten der
letzten Änderung:</td> <td>8. November 2006
(Art. 559 VO vom 31. Oktober 2006)</td> </tr>

Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Medizinproduktegesetz löste die zuvor bestehende Medizingeräteverordnung ab. Mit diesem Gesetz wird ein Beobachtungs- und Meldesystem eingerichtet, das mit vergleichbaren Systemen der anderen Vertragsstaaten der Europäischen Union (EU) zusammenarbeitet; es dient der Erfassung und Abwehr von Risiken aus Medizinprodukten. Medizinprodukte, die nach dem neuen europäischen Recht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftunion verkehrsfähig sind, sind auch in den anderen Mitgliedstaaten verkehrsfähig.

Dadurch steht Patienten und Ärzten EU-weit der gesamte europäische Markt der Medizinprodukte zur Verfügung. Von dem Medizinprodukterecht werden über 500.000 Medizinprodukte mit einem geschätzten Jahresumsatz in Deutschland von ca. 23 Mrd. Euro erfasst (Stand Februar 2007). Die nach dem europäischen und somit auch nach dem deutschen Medizinprodukterecht verkehrsfähigen Medizinprodukte sind an der CE-Kennzeichnung (CE: Communauté Européenne) zu erkennen.

Das Medizinproduktegesetz geht von dem Grundsatz aus: Weniger Staat zugunsten der Eigenverantwortung des Herstellers. Es dient auch der Privatisierung von staatlichen Aufgaben und spart somit Steuergelder. Die Durchführung der Zulassungsverfahren wird von staatlichen Stellen auf privatrechtliche Prüfstellen übertragen. Die Hauptaufgaben der Behörden werden in der Überwachung des Warenverkehrs und der Prüfstellen sowie bei der Abwehr der Risiken liegen.

Mit zwei Strafvorschriften gehört das Medizinproduktegesetz zum Nebenstrafrecht.

Siehe auch

Österreich

Das österreichische Medizinproduktegesetz ist am 1. Januar 1997 in Kraft getreten.

Weblinks

Wikipedia
Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Medizinproduktegesetz, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
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