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Mauer (Begriffsklärung)
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Mauer bezeichnet neben dem Bauteil bzw. Bauwerk Mauer im ursprünglichen Sinn
- umgangssprachlich bestimmte moderne Sperranlagen, insbesondere
- die innerdeutsche Grenze von 1961 bis 1989, dabei besonders die Berliner Mauer,
- die israelischen Sperranlagen zur Trennung des israelischen Kernlands vom Westjordanland
- im Fußball eine Abwehrformation von Spielern bei einem Freistoß
Orte namens Mauer:
- Mauer (Baden), Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg (bei Heidelberg)
- Mauer bei Amstetten (Mauer-Öhling), Katastralgemeinde der Stadt Amstetten in Niederösterreich
- Mauer bei Melk, Katastralgemeinde und Ort in der Gemeinde Dunkelsteinerwald in Niederösterreich
- der Ort Mauer in der Gemeinde Neumarkt an der Ybbs in Niederösterreich
- Mauer (Wien), ehemaliger Vorort von Wien, heute ein Teil des 23. Wiener Gemeindebezirkes
- Pilchowice, Ortschaft in der Gemeinde Wleń, Polen
Talsperren namens Mauer:
- die Mauertalsperre bei Heidenheim, Baden-Württemberg
- die Mauertalsperre bei Pilchowice, siehe Bobertalsperre
| Bild:Disambig-dark.svg | Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
