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Marokko-Kongo-Vertrag
Aus Kefk.
Mit dem sogenannten Marokko-Kongo-Abkommen erkannte das Deutsche Reich die französische Vorherrschaft über Marokko an. Die Unterzeichnung des Marokko-Kongo-Vertrags am 4. November 1911 in Berlin beendete die Zweite Marokkokrise. Im Gegenzug trat Frankreich Teile des französischen Kongo und Französisch-Äquatorialafrikas, das so genannte Neukamerun, an das Deutsche Reich ab.
Siehe auch: Erste Marokkokrise
